Darf der Handwerker mit Pfandrecht drohen?
Kürzlich hat ein Handwerker meine Haustür repariert. Leider hat er dabei gepfuscht. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich die Rechnung erst zahle, wenn die Arbeit korrekt ausgeführt ist – worauf er mir mit der Errichtung eines Pfandrechts drohte. Ist das wirklich möglich?
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