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10.04.2024
Ein Solothurner Hauseigentümer baute an der Grundstückgrenze eine Mauer mit Betonplatten und Fässern und schüttete das Gelände auf: Die Nachbarin des Grundstücks darunter habe beim Hausbau das Terrain abgegraben, daher habe er den natürlichen Terrainverlauf wiederhergestellt. Die Nachbarin wehrte sich mit Erfolg gegen Mauer und Aufschüttung. Grund: Der Mann hätte laut Bundesgericht eine Baubewilligung einholen müssen.
Bundesgericht, Urteil 1C_128/2023 vom 18. Dezember 2023
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