Der Satz hat es in sich: «Zum Bezug von Swiss-Travel-System-Fahrausweisen sind alle Personen mit ständigem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein berechtigt.» Anders gesagt: Wer hier wohnt, egal ob Schweizer oder Ausländer, erhält die Billette nicht.

Dabei hält das Swiss-Travel-System (STS) tolle Angebote bereit: zum Beispiel den Swiss-Pass – ein GA für 4, 8, 15, 22 oder 31 Tage. Ideal für Leute, die öffentliche Verkehrsmittel nur in den Ferien nutzen möchten.

Der Swiss-Pass für vier Tage kostet Fr. 226.–. Der Partner fährt während der aktuellen Aktion gratis, Kinder sowieso. Das macht Fr. 56.50 pro Tag, inklusive Gratiseintritt in über 450 Museen.

Familien, die in der Schweiz wohnen, zahlen für vier Tage freie Fahrt Fr. 544.–. Oder umgerechnet Fr. 136.– pro Tag. Die dazu nötigen Halbtaxabos und Junior-Karten noch nicht einmal eingerechnet.

Dabei müssten die STS-Billette für jedermann erhältlich sein. Im Personenbeförderungsgesetz steht nämlich: «Die Tarife müssen gegenüber allen gleich angewendet werden.»

Nachdem ein K-Tipp- ­Leser beim Bundesamt für Verkehr interveniert hatte, anwortete dieses: «Darin, dass bestimmte Tarife für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz nicht angeboten werden, liegt eine Ungleichbehandlung.» In der vom Bundesamt verlangten Stellungnahme legten die SBB dar, es gehe dar­um, «den touristischen ­Incomingverkehr zu fördern». Und: Die STS-Billette seien gar nicht vorteilhaft. Dabei verglichen sie die Tickets mit Gemeinde-­Tageskarten. Doch diese sind häufig ausverkauft. Weiter behaupteten die SBB, dass die STS-Billette gar keinem Kundenbedürfnis der Schweizer entsprechen.

Deshalb liess sich das Bundesamt überzeugen. Im abschliessenden Schreiben an den Leser heisst es: Weil ausländische Touristen meist nur kurz in der Schweiz seien, seien auf sie zugeschnittene Angebote «sachlich gerechtfertigt».

Dass es auch Schweizer gibt, die den öffentlichen Verkehr nur kurz nutzen möchten, z. B. in den Fe­rien, übersieht das Bundesamt. So subventionieren Schweizer den öffentlichen Verkehr halt doppelt: mit Steuergeldern und mit zu teuren Billetten. 


Postvollmacht: So zahlen Sie keine jährliche Gebühr


Neu müssen Postkunden für das Hinter­legen einer Vollmacht zahlen: 36 Franken pro Jahr, bei Abschluss per Internet sind es 24 Franken. So umgehen Sie diese Kosten:

Ehepartner und Familienangehörige mit dem gleichen Nachnamen: Sie brauchen nur einen Ausweis, keine Vollmacht, um füreinander die Post abzuholen. Das gilt übrigens auch, wenn sie nicht an der gleichen Adresse wohnen. Bei Ehegatten mit Doppelnamen müssen allerdings beide Nachnamen in der Adresse erwähnt sein.

Für andere Personen kann man selber eine Vollmacht verfassen und die Unterschrift notariell beglaubigen lassen. Eine Vorlage findet sich auf www.ktipp.ch. Zum Notar einen Ausweis und das Formular mit­nehmen. Kosten: je nach Kanton einmalig 15 bis 50 Franken. Die Vollmacht muss nicht zwingend im Wohnkanton beglaubigt werden. Die Post muss Briefe und Pakete aushändigen, wenn jemand eine beglaubigte Vollmacht im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegt und sich ausweist.

Ist ein Brief an ein Unternehmen adressiert, braucht eine gemäss Handelsregister unterschriftsberechtigte Person keine Vollmacht. Sie muss jedoch ihren Ausweis und einen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen, der nicht ­älter als ein Jahr sein darf. Ein Internetausdruck von www.zefix.ch genügt laut Post.

Wer eine bestehende Vollmacht nicht löscht, erhält von der Post erst eine Rechnung, später eine Mahnung. Bezahlt man nicht, wird die Vollmacht jedoch automatisch gelöscht.