Auch der Fiskus freut sich über Ihr Glück im Spiel
«Unsere Gewinne sind für Schweizer Teilnehmer steuerfrei», behaupten ausländische Lottogesellschaften. Doch das trifft nicht zu. Sie sind fast überall in der Schweiz steuerpflichtig.
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K-Geld 3/2004
26.05.2004
Fredy Hämmerli
Vermittler zur Süddeutschen und zur Norddeutschen Klassenlotterie (SKL und NKL) versuchen immer wieder, Schweizer Glücksritter für das deutsche Lotto zu ködern. Hauptargument: Deutsche Lottogewinne seien für Schweizer steuerfrei.
Ähnlich argumentieren italienische, französische und sogar englische Glücksspielgesellschaften. Doch das trifft nur sehr beschränkt zu: In den betreffenden Ländern sind solche Gewinne für Ausländer zwar steuerfrei, in der Schweiz müssen sie a...
Vermittler zur Süddeutschen und zur Norddeutschen Klassenlotterie (SKL und NKL) versuchen immer wieder, Schweizer Glücksritter für das deutsche Lotto zu ködern. Hauptargument: Deutsche Lottogewinne seien für Schweizer steuerfrei.
Ähnlich argumentieren italienische, französische und sogar englische Glücksspielgesellschaften. Doch das trifft nur sehr beschränkt zu: In den betreffenden Ländern sind solche Gewinne für Ausländer zwar steuerfrei, in der Schweiz müssen sie aber ganz normal deklariert werden.
Da die Gewinne auf ausländischen Konten landen, ist die Versuchung gross, sie in der Steuererklärung einfach zu «vergessen». Doch das ist verboten und auch sehr riskant. Deutsche und andere Steuerbehörden melden solche Gewinne nämlich ungefragt ihren Schweizer Kollegen. Tauchen diese Bankeinlagen weder im Einkommen noch im Vermögen auf, so sind Nachfragen beim Steuerpflichtigen sicher. Die unausweichliche Folge sind Nach- und Strafsteuern wegen Steuerhinterziehung.
Hoher Gewinn: Kantonswechsel kann sich lohnen
Steuerpflichtig sind aber nicht nur Lottogewinne, sondern auch Gewinne aus Sporttoto, Pferde- und Hunderennen oder dem sonntäglichen Bingovergnügen. Eine Ausnahme bilden einzig Gewinne in schweizerischen Casinos, die seit der Legalisierung von Black Jack, Roulette, Poker und Glücksspielautomaten in Casinos steuerfrei sind. Grund: Die Casinos werden ihrerseits schon stark besteuert.
Gewinne in ausländischen Casinos sind grundsätzlich weiterhin steuerpflichtig. Da in aller Regel Barauszahlung erfolgt, sind solche Gewinne aber schwerer überprüfbar als Lottogewinne. Aber auch da währt Ehrlichkeit meist am längsten.
Auf Schweizer Lottogewinnen ab 50 Franken wird vor der Auszahlung die Verrechnungssteuer (35 Prozent) abgezogen. In der Steuererklärung ist der Gesamtbetrag inklusive Verrechnungssteuer einzutragen, die Verrechnungssteuer kann man gleichzeitig zurückfordern. Nach Abzug der Wetteinsätze des betreffenden Spieltags (Belege aufbewahren!) sowie von allfälligen Freibeträgen und je nach Tarif und Progressionsstufe fällt die Steuer effektiv meist niedriger aus als die Verrechnungssteuer, so dass man sogar noch eine Rückzahlung erhält.
Massgeblich für die Steuerdeklaration ist übrigens nicht der Zeitpunkt der Auszahlung des Gewinns, sondern der Spieltag.
Die Kantone besteuern Lottogewinne nach den unterschiedlichsten Methoden (siehe Kasten). Nur Basel-Stadt hat ein wirklich grosses Herz für Glücksspieler: Hier gehen sie völlig steuerfrei aus. Bei einem sehr grossen Glückstreffer kann es sich also lohnen, seinen Wohnsitz nach Basel zu verlegen. Denn man ist für das ganze Jahr dort steuerpflichtig, wo man am 31. Dezember seinen Wohnsitz hat. Ein paar Jahre sollte man dann aber dort schon bleiben, denn sonst wird der Wohnortswechsel als Steuerumgehung taxiert und die Gewinnsteuer doch noch eingefordert.
Lotteriegewinn: Nur in Basel-Stadt steuerfrei
Lotteriegewinne sind überall ausser im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtig. Der Bund und die meisten Kantone zählen Lottogewinne einfach zum Einkommen. Damit unterliegen sie der höchsten Progressionsstufe. Ausnahmen machen die Kantone Bern, Jura, Schwyz, Tessin, Thurgau und Wallis: Sie erheben auf Lotteriegewinne eine separate Jahressteuer. Einige Kantone kennen Freigrenzen: Bern und Wallis Fr. 5000.-, Jura Fr. 4000.-, Waadt Fr. 2000.- und Aargau Fr. 1000.-.