Das ging aber schnell. Seit Anfang Februar flimmern die ominösen Gewinnspiele «Play and Win» auf Sat1 und «Easy Cash» auf Viva Schweiz nicht mehr über den Bildschirm. Die Produzentin der beiden Sendungen, die Firma Voice Publishing in Rümlang ZH, warf das Handtuch. Zehn Tage vorher hatte der K-Tipp noch getitelt: «Ist bald Schluss mit Easy Cash für Fernsehsender?»
Grund für die abrupte Absetzung ist eine Strafuntersuchung, die das Statthalteramt des Bezirks Zürich gegen die Verantwortlichen von Voice Publishing eingeleitet hat - wegen Verletzung des Lotteriegesetzes. Weil das Amt gleich noch die Telefoneinnahmen sperrte, hätte Voice Publishing bei einer Weiterführung der Sendungen Spielgewinne auszahlen müssen, ohne auf die gesperrten Einsätze der Teilnehmer zurückgreifen zu können.
Zur Erinnerung: Bei den fraglichen Gewinnspielen, die auf Star TV, 9Live, Kabel 1 und DSF immer noch ausgestrahlt werden, kann der Zuschauer auf eine 0901er-Nummer anrufen, wenn er glaubt, die Lösung eines eingeblendeten Rätsels zu wissen. Die meisten Rätselfreunde hören jedoch nur die Bandansage «Uhh, Pech gehabt, versuchen Sie es doch gleich noch einmal» - für Fr. -.90 bis 1.50 pro Anruf. Unzählige K-Tipp-Leser haben sich so Telefonrechnungen von bis zu 1400 Franken eingehandelt.
Für sie gibt es aber Hoffnung. Spielforderungen sind laut Obligationenrecht nämlich «unklagbar», lassen sich also auf dem Rechtsweg nicht durchsetzen. «Weder der Veranstalter noch die Telefongesellschaft kann den Teilnehmer zwingen, den Spieleinsatz zu zahlen», konkretisiert der Berner Rechtsprofessor Thomas Koller.
Rechnung anfechten - aber schriftlich
Der Spieleinsatz entspricht dem Zuschlag zur normalen Telefongebühr, der an den Inhaber der 0901er-Nummer geht. Man spricht auch vom «Anbieteranteil». Er macht laut Swisscom-Sprecher Sepp Huber «in der Regel 80 bis 85 Prozent aus». Bei Kosten von Fr. 1.50 pro Anruf also rund Fr. 1.25.
Dass Teilnehmer von TV-Gewinnspielen sich weigern können, diesen Zuschlag zu berappen, bestätigen Rechtsprofessor Vito Roberto von der Universität St. Gallen sowie Reto Brand, Leiter der Sektion Lotterien und Wetten beim Bundesamt für Justiz. Beide weisen jedoch darauf hin, dass es dafür etwas Hartnäckigkeit braucht.
Der Grund: Die angefragten Telefongesellschaften Swisscom, Sunrise und Tele2 schliessen eine Betreibung gegen Zahlungsverweigerer nicht aus. Jeder Fall werde einzeln geprüft, heisst es übereinstimmend.
Immerhin muss niemand damit rechnen, dass sein Anschluss wegen der Nicht-Zahlung von Anrufen auf 0901er-Nummern gesperrt wird, wie Swisscom-Sprecher Sepp Huber ausdrücklich bestätigt. Kunden von Sunrise und Tele2 könnten allerdings gezwungen sein, den Provider zu wechseln, falls sie wegen Zahlungsverzugs hinausgeworfen werden.
TV-Spieler, die ihre Rechnung anfechten wollen, gehen am besten wie folgt vor:
- Teilen Sie Ihrer Telefongesellschaft unter Berufung auf Artikel 513 des Obligationenrechts schriftlich mit, dass Sie nicht bereit sind, den Anbieteranteil der gewählten 0901er-Nummern zu zahlen.
- Verlangen Sie eine korrigierte Rechnung und einen neuen Einzahlungsschein, damit Sie den unbestrittenen Teil der Rechnung begleichen können. Falls Ihnen die Telefongesellschaft nicht sagen will, wie hoch der Anbieteranteil ist, ziehen Sie die ganzen Kosten der Anrufe auf 0901er-Nummern ab.
- Reagieren Sie auf eine allfällige Betreibung mit Rechtsvorschlag. Meistens dürfte die Streitsumme höchstens ein paar hundert Franken ausmachen - dann entscheidet in vielen Kantonen der Friedensrichter endgültig und Sie brauchen keinen Anwalt. «Der Friedensrichter wird die Forderung der Telefonfirma mit grosser Wahrscheinlichkeit zurückweisen», prophezeit Rechtsprofessor Roberto.
- Doch nicht nur TV-Spieler sind rechtlich in einer guten Position. Das Gesetz schützt etwa auch die Teilnehmer der Gewinnspiele, die wöchentlich in der TV-Programmzeitschrift «TV täglich» erscheinen. Veranstalter ist ebenfalls die Firma Voice Publishing.
«Niemand kann Gebote kontrollieren»
«Machen Sie das tiefste und einzigartige Angebot und der Bildschirm im Wert von 6998 Franken gehört Ihnen», forderte ein Inserat die Leserinnen und Leser im Januar auf. Wer für 2 Franken eine SMS schickte, erhielt oft die Antwort, ein anderer Teilnehmer habe bereits das gleiche Angebot gemacht - und eine Aufforderung, es nochmals zu versuchen.
«Das ist die gleiche Abzockerei wie im TV», ärgert sich Reto Brand vom Bundesamt für Justiz. «Ob tatsächlich jemand gleich viel geboten hat, kann niemand kontrollieren.»
Fragen zum Thema wollte die Firma Voice Publishing nicht beantworten. Das Unternehmen, das vom ehemaligen «10 vor 10»-Moderator Jürg Wildberger geführt wird, hat entschieden, «keine Stellungnahmen mehr abzugeben».
Anrufe auf 0901er-Nummern falsch verrechnet
Falsche Rechnungen und schlechter Kundenservice: Die Telefongesellschaft VTX Datacomm, die frühere Tiscali, gibt Anlass zu Klagen.
«VTX Datacomm verrechnet Telefonate nach dem Zufallsprinzip», schrieb Martha Häberlin aus Burgdorf BE dem K-Tipp. Ihre Anrufe beim Sat1-Gewinnspiel «Play and Win» wurden zu Preisen von Fr. 4.74, Fr. 5.16, Fr. 5.30 und Fr. 5.86 verrechnet - obwohl der richtige und in der Sendung eingeblendete Preis Fr. 1.50 beträgt.
Häberlin wollte telefonisch bei Datacomm reklamieren, doch sie hörte immer nur ein Tonband - eine Erfahrung, die andere Kunden bestätigen. Auch vier E-Mails blieben unbeantwortet: Häberlin erhielt immer nur die automatische Bestätigung, dass die Mails gelesen wurden. Beim fünften Versuch teilte ihr der Kundendienst der Datacomm mit, die Rechnung sei «korrekt».
Eine Falsch-Auskunft - wie Firmensprecherin Jasmin Fritschi einräumt: «Wir hatten im November 2004 ein technisches Problem, das inzwischen behoben ist.» Betroffene Kunden könnten sich per Post bei der Datacomm-Marketingabteilung (Adresse auf der Rechnung) oder unter media @tiscali.ch melden.
Das wird auch Thomas Streiff aus Glarus tun. Ihm hatte Datacomm 1400 Franken verrechnet - für Anrufe auf die Nummer des Gewinnspiels «Easy Cash» von Viva TV. Ohne die eingesetzten Fantasiepreise hätte die Rechnung rund 700 Franken betragen.
Für Streiff und alle anderen unzufriedenen Kunden gilt: Wer mit seiner Reklamation bei der Telefongesellschaft nicht weiterkommt, kann sich beim Bundesamt für Kommunikation beschweren.
Adresse:
Bakom, Postfach, 2501 Biel. Das Amt leitet die Reklamation dann «offiziell» an die Telefonfirma weiter.