Jeden Tag geschieht es irgendwo in der Schweiz: Ein Zahnarzt ersetzt bei einem Patienten die Goldkrone. Handelt der Zahnmediziner nach Vorschrift, gibt er das Altgold dem Patienten zurück. Denn diesem gehört es - auch dann, wenn er vergisst danach zu fragen. «Wir weisen unsere Mitglieder darauf hin, dass Patienten einen Anspruch auf das Altgold haben», sagt Alexander Weber, Sekretär der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO).





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