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Gesundheitstipp 10/2006
11.10.2006
Ja. Alle Patienten dürfen ihre Krankenakte einsehen, auch Patienten in einer psychiatrischen Klinik. Nur so können Sie sich auch gegen eine drohende Zwangsmassnahme zur Wehr setzen. Sie können Einsicht nehmen in die Gutachten, Berichte und Befunde. Sie haben auch das Recht zu prüfen, ob die Ärzte Ihnen allenfalls Medikamente verordnet haben, von denen Sie nichts wissen.
Sie dürfen auch erfahren, welche Auskünfte Dritte - wie zum Beispiel Nachbarn oder Bekannte - über sie gegeben haben. Allenfalls wird vorgängig deren Identität unkenntlich gemacht.
Sie dürfen auch erfahren, welche Auskünfte Dritte - wie zum Beispiel Nachbarn oder Bekannte - über sie gegeben haben. Allenfalls wird vorgängig deren Identität unkenntlich gemacht.
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