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Vor Bundesgericht argumentierte der Mann, sein Opfer sei auch selber schuld, denn es sei zu leichtgläubig gewesen. Das hätte zur Folge, dass beim Täter keine Arglist gegeben wäre, und dann gälte sein Delikt nicht als Betrug.
Doch damit hatte der Täter keinen Erfolg. Die Bande habe ihr Opfer mit einem raffiniert inszenierten Rollenspiel und Lügengebäude getäuscht. Einer spielte sogar den Anwalt, der angeblich die Interessen des Opfers wahren sollte. Angesicht solcher Machenschaften und gefälschter Urkunden könne man dem Opfer keine Leichtgläubigkeit vorwerfen.
(upi)
Bundesgericht, Urteil 6S.168/2006 vom 6. 11. 2006
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