Die Berichte in den Medien sprechen eine deutliche Sprache. Da ist von Abzockern die Rede, von leeren Versprechen, von fiesen Maschen, von Gehirnwäsche. K-Tipp, K-Geld und andere Publikationen haben schon x-fach vor der Business Academy gewarnt.
Doch die umtriebigen Verkäufer sind nicht zu stoppen. Täglich sprechen sie Jugendliche und junge Erwachsene an und locken sie an Verkaufsveranstaltungen. Dort lässt man die Opfer teure Verträge unterzeichnen. Für 5970 Franken gibt es zwei dicke Ordner mit Schulungsunterlagen und das Recht, an sechs Seminartagen teilzunehmen.
Die meisten Angeworbenen unterschreiben aber nur, weil die Business Academy sie mit tollen Verdienstaussichten ködert: Wer einen neuen Teilnehmer anwirbt, erhält 1000 Franken. Mit solchen Anwerbungen sei die Auslage für das Weiterbildungspaket schnell hereingeholt, heisst es.
Viele Teilnehmer berichten, die raffiniert aufgezogenen Verkaufsveranstaltungen würden mit ihren inszenierten Begeisterungsstürmen wie eine Gehirnwäsche wirken.
Das Bezirksgericht in Horgen ZH hat die Aktivitäten der Business Academy juristisch unter die Lupe genommen – und sie als illegal eingestuft.
Wichtigster Ansatzpunkt ist das Provisionierungssystem auf den verschiedenen Hierarchiestufen. Wenn ein neuer Teilnehmer unterschreibt und 5970 Franken zahlt, gehen von dieser Summe happige 3000 Franken für Provisionen drauf.
Es geht nur darum, Geld zu verteilen
Der Vermittler auf der untersten Stufe erhält 1000 Franken, je 500 Franken gehen an den sogenannten Gruppenleiter sowie an den «Assistenten des Verkaufsleiters». Und nochmals 1000 Franken kassiert der «Verkaufsleiter» selber, der in der pyramidenartig aufgebauten Hierarchie zuoberst sitzt.
Das Gericht schliesst deshalb: Der Wert des Weiterbildungspakets ist in Wahrheit gering und «beinahe nebensächlich», und die Bezahlung von 5970 Franken macht wirtschaftlich nur Sinn, wenn der Angeworbene zugleich als Vermittler tätig wird. Und das sei ein entscheidendes Merkmal von verbotenen Schneeballsystemen.
Der Business Academy gehe es im Wesentlichen nur darum, neue Mitglieder zu werben und deren Einzahlungen auf die Vermittler in den verschiedenen Hierarchiestufen zu verteilen.
Für das Bezirksgericht Horgen haben diese Aktivitäten sogar den Charakter einer verbotenen Lotterie. Denn es werde gegen einen Einsatz (Kauf des Weiterbildungspakets) ein Gewinn in Aussicht gestellt, der vom Zufall abhänge. Den Zufall sieht das Gericht darin, dass die neu Hinzugekommen nicht absehen könnten, wann das System zusammenbreche, falls niemand mehr dazustösst und einzahlt.
Indizien für eine verbotene Lotterie
Folge des Urteils aus Horgen: Die Business Academy muss einem Teilnehmer 5970 Franken zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, die Business Academy hat gezahlt.
Die Firma wendet hier allerdings ein, das Obergericht des Kantons Bern habe im Gegenteil festgestellt, ihre Aktivitäten seien keine verbotene Lotterie. In der Tat hat das Gericht so entschieden.
Doch in diesem Fall ging es um die Verurteilung einer Einzelperson wegen Teilnahme an einer verbotenen Lotterie. Diese Verurteilung hat das Obergericht aufgehoben mit dem Argument, der Staatsanwalt habe nicht schlüssig bewiesen, dass das Weiterbildungspaket wertlos sei. Deshalb gelte das Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten», obwohl es «Indizien» für eine verbotene Lotterie gebe.
Interessanter ist allerdings, was sonst noch in diesem Urteil steht.
Forderung ohne Rechtsgrundlage
Derweil sind die Vermittler der Business Academy nach wie vor sehr aktiv und locken weiterhin junge Leute in die teure Vertragsfalle – notabene auch Lehrlinge, die sich den Betrag gar nicht leisten können.
Viele Opfer merken zu spät, dass die Sache nicht rentiert, weil sie keine weiteren Teilnehmer rekrutieren können. Sie haben nun Schulden, werden betrieben und beschäftigen Anwälte sowie Rechtsschutzversicherungen.
Einer von ihnen ist der 19-jährige KV-Stift Vincenzo Razionale aus Gränichen AG. Er hat den unterschriebenen Vertrag sofort gekündigt – dazu hat er gemäss Vertrag das Recht. Trotzdem fordert nun die Business Academy bzw. die mit dem Inkasso beauftragte Fairpay GmbH von ihm 4280 Franken. Diese Forderung ist völlig aus der Luft gegriffen.
Die Business Academy bestreitet alle Vorwürfe kategorisch. «Über 1000 Schüler» hätten die besuchten Kurse als «gut bis sehr gut» beurteilt.
So wehren Sie sich gegen die Business Academy
- Lassen Sie sich nie an eine Veranstaltung einladen, von der Sie nicht genau wissen, worum es geht. Die Vermittler reden immer nur von einer interessanten Geschäftsidee» oder so ähnlich.
- Unterschreiben Sie keine Verträge, die Sie nicht in Ruhe lesen können. Verlangen Sie in jedem Fall Bedenkzeit. Falls Sie von einem Verkäufer gedrängt werden, ist immer etwas faul.
- Hände weg von Verträgen, bei denen der Gerichtsstand Liechtenstein ist! Das ist bei der Business Academy der Fall.
- Falls Sie unterschrieben haben: Treten Sie innert sieben Tagen schriftlich und eingeschrieben vom Vertrag zurück. Dazu haben Sie das Recht, weil es sich um ein Haustürgeschäft handelt. Schicken Sie sämtliche Unterlagen sofort zurück. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn Sie die schriftlichen Vertragsunterlagen mit dem Hinweis auf das Kündigungsrecht auch tatsächlich erhalten haben.
- Im Anschluss an solche Kündigungen verschickt die Business Academy eine Rechnung über 4280 Franken. Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, Sie müssen sie nicht zahlen. Sollte eine Betreibung kommen, erheben Sie Rechtsvorschlag.
- Falls Sie eine Ratenzahlung vereinbart haben, könnte diese – und damit auch der ganze Vertrag – ungültig sein. Dies ist der Fall, wenn die Summe von Anzahlung und Raten höher ist als die geschuldeten 5970 Franken (und wenn mehr als vier Raten zu zahlen sind). In diesem Fall schulden Sie nichts, und Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die K-Tipp-Rechtsberatung.
- Falls Sie unterschrieben und schon gezahlt haben: Fordern Sie das Geld zurück und verweisen Sie dabei auf das Urteil des Bezirksgerichts Horgen vom 12. September 2006. Wenden Sie sich für die Rückforderungsklage an einen Anwalt. Der K-Tipp kann Ihnen Anwälte nennen, die auf diesem Gebiet Erfahrung haben.
«Deckmantel für Geldverschiebungen»
Der Gerichtspräsident in Bern-Laupen schreibt, das Weiterbildungspaket der Business Academy scheine «primär als Deckmantel für Geldverschiebungen» zu fungieren. Die Schulungsunterlagen beschränkten sich «im Wesentlichen auf autosuggestive Ratschläge in wiederkehrender Form». Der Ordner brilliere mit «ungewöhnlich vielen Rechtschreib- und Tippfehlern».
Und: «Inwiefern dieser Ordner im Zusammenhang mit einer Weiterbildung von effektivem Nutzen sein soll, bleibt jedenfalls schleierhaft.»
Ein Staatsanwalt des Kantons Bern schreibt, das von der Business Academy vertriebene Weiterbildungspaket sei «einigermassen schäbig». Für diesen «wenig aussagekräftigen schriftlichen Erguss» und das Recht auf sechs Seminare sei ein Preis von 5970 Franken «klar überrissen.»