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K-Tipp 03/2008
12.02.2008
Im November 2005 entschied das Bundesgericht: Weil beim Scooter-Fahren Zusammenstösse regelrecht gesucht werden, erleidet ein Kind keinen Unfall im Rechtssinn, wenn es nach einem «Putsch» mit dem Kiefer auf dem Lenkrad aufschlägt und dabei einen Zahnschaden erleidet (siehe K-Tipp 1/06).
Das Urteil wurde in Fachkreisen heftig kritisiert – und jetzt hat das höchste Gericht seine Meinung geändert. In einem neuen Entscheid hat es ein solches Ereignis als Unfall anerkannt. Das bedeutet konkret, dass die Krankenkasse, bei der Kinder ja in der Regel gegen Unfallfolgen versichert sind, die Zahnarztkosten zahlen muss.
Bundesgericht, Urteil K 136/06 vom 18.1.2008
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