«Einsame Geschäftsfrau sucht hemmungslosen Sex!» SMS dieser und noch weit schlüpfrigerer Art bekam Andy Schmed (Name geändert) seit November immer wieder unverlangt auf sein Handy. Sie forderten ihn auf, die Namen der angeblich Sexsuchenden an bestimmte Kurznummern zu senden – womit er sich wohl teure SMS-Abos eingehandelt hätte.
Hinter den Kurznummern steckten mehrheitlich die Firmen Televox AG und Infofon AG. Beide sind Töchter der Info Media Group AG, die sich selber als «führende Anbieterin für erotische Unterhaltung» bezeichnet.
Ihr Verwaltungsratspräsident, Philippe Gilomen, behauptet gegenüber dem K-Tipp, Schmeds Handy-Nummer sei in der Datenbank seiner Firmen nicht registriert. «Und unser Partner, der die Werbe-SMS verschickt, hat die Nummer in keinem Versand gefunden.»
Schmed allerdings weiss, dass er die SMS bekommen hat. Die Belästigungen hörten erst auf, nachdem er Ende Januar per Einschreiben von den Absenderfirmen verlangt hatte, den Versand sofort einzustellen.
In der Schweiz ist Spamming, also der automatisierte Massenversand elektronischer Werbung ohne Zustimmung der Empfänger, seit April 2007 gesetzlich verboten. Wer trotzdem Spam-SMS erhält, kann Gegensteuer geben:
Telefonfirma muss Spam-SMS nachgehenDie Telefongesellschaft informieren: Sie ist verpflichtet, Spam-Meldungen nachzugehen und gegen Spammer einzuschreiten, indem sie diesen z.B. den Netzzugang verwehrt. Sie muss auch Sperrsets anbieten, die Verbindungen zu teuren SMS verhindern (siehe K-Tipp 1/08).
Beim Absender intervenieren: Auf die Aufforderung in Werbe-SMS, bestimmte Nummern anzuwählen, sollte man nie reagieren. Sinnvoll ist es, mit eingeschriebenem Brief den Absender der SMS anzuhalten, die Handynummer sofort aus seinem Verzeichnis zu löschen.
Wer hinter einer in Werbe-SMS aufgeführten Kurznummer steckt, lässt sich in der Regel via Telefongesellschaft bzw. deren Website herausfinden. Für 0900er-Nummern erfährt man das beim Bundesamt für Kommunikation unter
www.eofcom.ch/liste.
Bei der Polizei Anzeige erstatten: Verstösse gegen das Spam-Verbot können mit Gefängnis oder Busse bis 100 000 Franken bestraft werden. Gleichzeitig mit der Anzeige kann man Schadenersatz verlangen, falls ein finanzieller