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K-Tipp 05/2008
10.03.2008
Wer im Konkubinat lebt und nichts für den Todesfall vorkehrt, tut seinem Partner einen schlechten Dienst: Im Gegensatz zu Verheirateten haben nämlich Konkubinatspartner beim Tod des anderen weder Ansprüche auf Versicherungsleistungen noch auf einen Erbteil. Besondere Vorkehrungen helfen, diese Probleme zu lösen oder zu mildern:
Pensionskasse (PK): Vorsorgeeinrichtungen können – müssen aber nicht – Hinterlassenenleistungen für Konku...
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