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14.04.2009
Das Zivilgericht Basel-Stadt fällte ein eindeutiges Urteil: Es verpflichtete Swiss in einem vom K-Tipp unterstützten Musterprozess, eine Passagierin vollumfänglich zu entschädigen. Die Frau hatte – obwohl im Besitz eines gültigen Retourtickets – für den Rückflug ein zweites Mal zahlen müssen, da sie den Hinflug hatte verfallen lassen (siehe K-Tipp 1/09).
Damit hat erstmals ein Schweizer Gericht der sogenannten Verfallsklausel eine Abfuhr erteilt. Mit dieser Klausel erklären Swiss und andere Airlines Tickets für ungültig, wenn die Teilstrecken nicht lückenlos und exakt in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden.
Über die Schlappe vor dem Basler Gericht geht Swiss jedoch kaltschnäuzig hinweg. Die Airline will in rund 30 gleichartigen Fällen, mit denen der K-Tipp sie schon vor knapp zwei Jahren konfrontiert hat, nach wie vor keine Entschädigung zahlen. Das Basler Urteil betreffe einen Härtefall und sei «kein Präjudiz für die Tarifbestimmungen», behauptet Sprecher Jean-Claude Donzel. Swiss halte an der bisherigen Praxis fest.
Womit klar ist: Betroffene müssen weiterhin klagen, wenn sie zu ihrem Recht kommen wollen. Merkblatt zum Vorgehen: K-Tipp-Hotline 044 266 17 17 oder zum Herunterladen unter www.ktipp.ch.
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Swiss verlangt Vorlage einer Sterburkunde zwecks Begründung eines "Härtefalles"
Auch ich bin der unverschämten "Vertragsklausel" von Siwss zum Opfer gefallen, auf einem Flug von Hannover nach Zürich. Den Hinflug musste ich verfallen lassen, wegen eines Todesfalles. Ich musste sofort mit der Bahn Richtung Hannover fahren und konnte nicht wie vorgesehen bis zum Wochenende warten. Der Rückflug wurde mir gestrichen, mit der üblichen Begründung, dass ich den Hinflug nicht angetreten und damit gegen die Geschäftsbedingungen verstossen hätte. Ich habe die Swiss aufgefordert, mir das zusätzlich gekaufte Ticket zu erstatten. Obwohl ich aufgrund der Rechtslage (siehe Urteil aus dem Musterprozess gegen Swiss) keinerlei Veranlassung sah, der Forderung der Swiss "den Sachverhalt zu belegen" nachzukommen, habe ich dennoch als Beleg mein Bahnticket vorgelegt. Nun treibt die Swiss die Unverschämtheit auf den Gipfel: Sie will das ich den Todesfall belege, wegen dessen ich den Hinflug verfallen liess, und verlangt eine Kopie der Sterbeurkunde !!! Jetzt reicht es. Obwohl ich der Aufforderung nachkommen könnte, trage ich den Fall vor Gericht. Dieser Unverfrorenheit muss Einhalt geboten werden. Das lasse ich mir zur Not auch etwas kosten. Falls der KTIPP an einer Publikation des Falles interessiert ist, stehe ich gerne zur Verfügung. Ich wäre auch dankbar für einen Hinweis auf kompetente Anwälte, die ich mit diesem fall beauftragen könnte.