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02.09.2009
Wo bisher «freiwillig» stand, steht jetzt «obligatorisch». Diese kleine Änderung in der «Bundesverordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen» hat einschneidende Konsequenzen: Seit 1. September ist die Teilnahme an einer Telefonumfrage der Bundesverwaltung obligatorisch. Alain Vuille vom Bundesamt für Statistik (BfS) bestätigt die Recherchen des K-Tipp.
Das Obligatorium gilt zum ersten Mal für die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake): Bis Ende Jahr werden 35 000 zufällig ausgewählte Ausländer und Schweizer über ihre persönliche Situation befragt. Der Bund interessiert sich unter anderem für Arbeitsort, Arbeitspensum und -bedingungen, Lohn und die familiären Verhältnisse. Zusätzliche Fragen betreffen Aus- und Weiterbildung, aber auch Arbeiten, die im Haushalt unentgeltlich erledigt werden.
Laut Angaben des BfS dauert die Befragung rund 20 Minuten. Damit beauftragt ist das private Luzerner Meinungsforschungsinstitut Link. Mit Anrufen ist auch am Wochenende – inklusive Sonntag – zu rechnen, wie aus dem letzten Bericht über die Methodik der Sake-Umfrage hervorgeht. Das dürfte die wenigsten Privathaushalte freuen.
Nächstes Jahr werden über 125’000 befragt
Erstmals führte das Bundesamt die Sake-Erhebung im Jahr 1991 durch. Als Folge des Fichen-Skandals bei der Bundespolizei verweigerten knapp 17 Prozent der – allenfalls wiederholt – Angerufenen die Teilnahme. Einige Jahre später reduzierte sich diese Quote auf knapp 12 Prozent. Offenbar hat sich dieser Trend in den letzten Jahren wieder ins Gegenteil gekehrt – sonst hätte der Bundesrat wohl kaum den Teilnahmezwang angeordnet.
Will jemand keine Auskunft geben, muss er mit Konsequenzen rechnen: «Wer sich weigert, kann gebüsst werden», bestätigt Alain Vuille vom BfS. Den Zwang zur Teilnahme begründet Vuille damit, dass Statistiker nur so genaue Zahlen erhielten. Geplant sei, die Sake-Umfrage nächstes Jahr auf über 125’000 Personen auszuweiten. Das Vorgehen des Bundesrats ist rechtlich heikel.
Dürfen Bürger zur Teilnahme gezwungen werden? Was passiert, wenn jemand den Anruf des Umfrageinstituts nicht abnimmt? Oder für die Beantwortung der vielen Fragen keine Zeit hat? Der Zürcher Staatsrechtsprofessor Thomas Gächter sagt: «Die Umfrage greift in die Privatsphäre der Betroffenen ein.» Diese sei durch die Bundesverfassung grundsätzlich geschützt. Ein schwerwiegender Eingriff in dieses Grundrecht müsse durch ein Gesetz festgeschrieben sein, nicht durch eine bundesrätliche Verordnung. Denn gegen ein Gesetz könne sich das Volk mit einem Referendum wehren – im Gegensatz zu einer Verordnung.
Ohne Info-Brief an Betroffene läuft nichts
Gächter ist aber der Ansicht, bei der Sake-Umfrage genüge die Regelung in der Verordnung. Der Bundesrat könne eine Umfrage nur dann für obligatorisch erklären, wenn «es die Vollständigkeit, Repräsentativität, Vergleichbarkeit oder Aktualität einer Statistik» unbedingt erfordere. Der Fachmann ergänzt: «Bevor jemand bei der Befragung zum Mitmachen gezwungen wird, ist eine schriftliche Ankündigung notwendig.» Daraus müsse klar hervorgehen, dass es sich um eine obligatorische Umfrage handle und wer sie durchführe. Erst wer nach einer Mahnung die Teilnahme verweigert, könne gebüsst werden. Laut Markus Schwyn vom BfS erhalten alle von der Sake-Umfrage Betroffenen vorher ein Schreiben.
Kommentare zu diesem Artikel
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Nur mit persönlichem Code anmelden
Ich finde das ganze einen Schwachsinn. Haben die verantwortlichen Leute nichts besseres zu tun, als Steuerzahlende Bürger mit solchen Umfragen zu belästigen. Die Schweiz hat wichtiger Probleme zu lösen. Und sollte das ganze nicht zu vermeiden sein, müsste in der schriftlichen Vorankündigung ein Code aufgeführt sein, der bei der Tel.-Anfrage bekanntgegeben werden muss. So könnte eine kriminelle Anfrage vermieden werden.
Datenschutzgesetz regelt doch das ganze oder nicht?
Art. 17 Rechtsgrundlagen 1 Organe des Bundes dürfen Personendaten bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. 2 Besonders schützenswerte Personendaten sowie Persönlichkeitsprofile dürfen sie nur bearbeiten, wenn ein formelles Gesetz es ausdrücklich vorsieht oder wenn ausnahmsweise: a. es für eine in einem formellen Gesetz klar umschriebene Aufgabe unentbehrlich ist; b. der Bundesrat es bewilligt, weil die Rechte der betroffenen Personen nicht gefährdet sind oder c. die betroffene Person im Einzelfall eingewilligt oder ihre Daten allgemein zugänglich gemacht hat. Demnach muss dies im Datenschutzgesetz verankert werden und nicht wie vorgesehen in einer Verordnung! Diktatur lässt grüssen. Wir nähern uns im Eiltempo Gadaffi!
20 Minuten..., die können sehr lang werden!!!
Vor einiger Zeit habe ich mich überreden lassen bei einer Umfrage mitzumachen. Es gehe ca. 20 Minuten. Nach ca. dreiviertel Stunden kam das «SUB-Ende». Ich werde in der nächsten Zeit ein A4-Kuvert erhalten mit einigen Fragebogen. Das waren nochmals etwa 30 Blätter zum ausfüllen. Zeitaufwand von über einer Stunde? Ich habe mir geschworen... NIEMALS mehr mitmachen. Und jetzt...???
das heisst also...
wenn ich eine Vorinformation bekomme, ich werde sagen wir im Verlauf vom Montag angerufen, muss ich mich zur Verfügung halten? was ist, wenn ich verhindert bin? Das ist doch purer Schwachsinn!
tagträumer oder was?
Du ich schick dir gleich eine Vorinformation, dann überweist du in den nächsten 10 Tagen 400'000 Franken auf mein Konto. Richtig? Bist ein Tagträumer...meinst du echt eine Vorinformation legitimiert alles oder was?
Telefonbefragung ist nicht immer leicht
Ich habe auf dieser Studie gearbeitet und kann nur sagen, dass ich es absolut in Ordnung finde, dass ein Nichtmitmachen mit Strafe geahndet wird. Schliesslich werden die Leute mit Briefen vorinformiert, dass sie angerufen werden.
Das kann doch nicht wahr sein!
ich zitiere Schabernack: "Der Aufwand zu Lasten des Steuerzahlers für derartige Umfragen, die gegen saftiges Honorar ein externes Büro durchführt, sind gewaltig." Genau. Wieso schicken sie nicht einfach jedem der zu Befragenden einen Fragebogen? Da weiss ich, woher er kommt und kann ihn ausfüllen, wenn ich Zeit habe. Wie soll ich denn bitte wissen, wer mich da anruft? Die Person kann sich schlecht ausweisen am Telefon. Ich habe schon öfters an Meinungsumfragen teilgenommen wenn es um rauchen, Konsum und derartiges ging. Aber solch persönliche Fragen am Telefon beantworten zu müssen, finde ich den Gipfel!
Auskunft geben – oder zahlen - EIN WITZ!
Komisch, das Bundesamt dürfte doch auch die Macht haben beim zuständigen Steueramt aussagekräftige Auskünfte zu bekommen. Und warum nicht die Nachbarn befrgen, die kenne doch oft genausogut Auskünfte über familiere Verhältnisse des Nebenan machen. Dann soll es noch Leute geben die ein ganz schlechtes Erinnerungsvermögen bzgl. solcher Fragen haben oder schlichtweg nicht Bescheid wissen über die Vermögensverhältnisse:-) Wie ich im Titel schreibe - EIN WITZ !
geeignetes Personal beim Meinungsforschungsinstitut?
... es fragt sich übrigens auch, wie sinnvoll es ist, diese Befragung an ein Meinungsforschungsinstitut auszulagern, dass viele wenig bzw. wenig spezifisch ausgebildete Personen beschäftigt, die von negativen Reaktionen häufig überfordert sind und diese dann entweder einfach nicht akzeptieren oder gar schnippisch bis frech und sehr drängend werden, wie ich bei anderen Umfragen erlebt habe. Sicher weder imagefördernd für das Bundesamt noch einer guten Datenqualität zuträglich. @K-Tippchen: Ganz Deiner Meinung! Zudem möchte ich dann auch gerne wissen, was genau der Fokus und Verwendungszweck der in SAKE erhobenen Daten ist: "etwas für den Arbeitsmarkt" ist dann doch grad sehr vage. Wissenschaftlich seriöse Untersuchungen mit entsprechenden Resultaten könnte man so jedenfalls nicht betreiben!
In die Sendung einladen zur Konfrontation...
Kann es sein (also ich suche mich kaputt), dass das BfS auf deren Webseite überhaupt nichts über diesen neuesten "Gag" informiert?! Liebes Kassensturz-Team Bitte unbedingt die Herren Vuille und Gächter oder einen ander- ren, kompetenten Rechtsanwalt ins Studio zur Sendung einladen und Hr. Vuille mit ein paar der unzähligen Leserkommentaren von den diversen Online-Newsportalen konfrontieren und den mal so richtig ausquetschen, was man sich denn dabei so gedacht hat - oder ob man sich überhaupt etwas dabei gedacht hat! Bitte ebenfalls Informationen an die Konsumenten, wie sie sich nach Erhalt des Infobriefes des BfS verhalten sollen, wenn sie, wie ich, unter keinen Umständen irgendwelche persönlichen Daten über das Telefon weiter geben wollen! Besten Dank!
Person mehrere Jahre nacheinander für Sake befragt
Ich kann mich allen Kommentaren nur anschliessen, die sich bezüglich der extrem wackligen gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlage dieser neuen "Pflicht" geäussert haben - WO SIND WIR DENN HIER? IST JETZT BIG BROTHER AUSGEBROCHEN?? Zudem erfahre ich gerade aus dem Bekanntenkreis, dass eine Person mehrere Jahre hinter einander zu Sake befragt worden ist. Dh. wer jetzt Auskunft geben "darf", kommt anscheinend jedes Jahr wieder dran. Es kann nicht schnell genug gehen, dass für Bürger- und Menschenrechte engagierte NGOs, Parteien und couragierte (wütende!) Privatpersonen sich hinter diese Sache machen! Das Bundesamt ist unverzüglich in die Schranken zu weisen. Es ist ja wohl im übrigen immer noch so, dass unsere Behörden dem Volk zu dienen haben und nicht umgekehrt!
Zeit für die Piratenpartei
Wer sich, wie ich, über solche Frechheiten und Verletzungen der Privatsphäre und des Datenschutzes ärgert, sollte in Zukunft die Piratenpartei wählen und unterstützten. Diese setzt sich nämlich, genau für solche Grundrechte ein (blöder Name, aber gutes Programm). Mehr Infos: http://wiki.piraten-partei.ch/Parteiprogramm
Das sind ja tolle Aussichten !!
Jetzt hatten wir schon eine weile Ruhe vor diesen lästigen und nervigen Telefonumfragen, da wir allen ziemlich deutlich zum Ausdruck gebracht haben, was wir davon halten. Aber diese Ankündigung der Auskunftspflicht ist ja wie ein Freipass für X-beliebige unseriöse Umrage - Nachahmer mit Bussenangstmacherei. Neue Betrügereien so gut wie vorprogrammiert, und da nützt es auch nichts wenn das Bundesamt weiss dass es vorher eine schriftliche Ankündigung braucht. Vielen Dank an die Bundesverwaltung.
Wem nützt es?
Das Recht auf Privatsphäre ist eines der wichtigsten Grundrechte - es ist ein Menschenrecht und deshalb auch in unserer Verfassung verankert. Es soll die Menschen u.a. vor behördlicher Willkür schützen. Einmal mehr ist zu beobachten, dass Rechte schleichend ausgehöhlt werden. Es wäre an unserem Parlament diesen Trend zu stoppen und die Verwaltung und den Bundesrat in ihre Schranken zu verweisen. Da wird aber garantiert nichts passieren. Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten...
...... schöne Möglichkeit für Betrüger und Trickdiebe
... da kann doch jede/jeder anrufen und sagen, sie sei vom BfS, mit 10'000.- Busse drohen, da bekommen es garantiert viele Menschen mit der Angst zu tun und geben sogar ihre Kontonummer mit PinCode preis... ist dass wieder einmal intelligent bis zum Schluss durchdacht? Muss mich äusserst zurückhalten um nicht Kraftausdrücke zu verwenden um einen solch einen Schildbürgerstreich zu bewerten...Go…. grumbel.. grumbel
Auskunft geben - oder zahlen
Schnüffelstaat In der Ausgabe Nr. 14 des Ktipp wird berichtet, dass der Bürger gebüsst werden kann, wenn er sich weigert, an Umfragen des BfS (Bundesamt für Statistik) teilzunehmen. Die Busse kann bis 10'000 Franken betragen. Der Aufwand zu Lasten des Steuerzahlers für derartige Umfragen, die gegen saftiges Honorar ein externes Büro durchführt, sind gewaltig. Man gewinnt den Eindruck, dass ein personell überdotiertes und daher unterbeschäftigtes Amt krampfhaft nach Beschäftigungsmöglichkeiten sucht. Man schreckt nicht davor zurück, den Bürger mit erpresserischer Bussenandrohung zu irgendwelchen Auskünften zu nötigen. Wofür haben wir eigentlich einen Datenschutzbeauftragten ? Bei Google Street, wo man ein paar Gesichter eventuell erkennen kann, wird er aktiv. Aber bei staatlicher Erpressung schweigt er. Glaubt man im BfS wirklich, dass unter diesen Bedingungen noch ehrliche Auskünfte erteilt werden ? Auf durch Nötigung erhaltenen Aussagen baut dann das BfS irgendwelche Aussagen auf. Naiv ! Und der Bundesrat segnet dieses Vorgehen ab. Vielleicht will er auch nur seinen aussenpolitischen Frust mit innenpolitischer Härte gegenüber seinen vermeintlichen Untertanen abreagieren. Es ist erstaunlich, wie unser Bundesrat in letzter Zeit immer wieder seine Kompetenz unter Beweis stellt. Das Vorgehen ist eines totalitären Staates oder einer Bananenrepublik würdig, nicht aber einer freiheitlichen Schweiz.
Wut im Bauch
Ich finde das wirklich eine Riesensauerei, wo bleibt da der Datenschutz?! Jeder kann behaupten dass er die betreffende Stelle ist die mich über meine persöhnlichen Daten am Telefon ausfragt! Ich habe immer geglaubt wir leben in einer Demokratie! Ich kann mich den vorhergehenden Kommentaren nur anschliessen und kurz gesagt,ich habe eine Riesenwut im Bauch!!!
Gleiches mit Gleichem vergleichen
Also mich würde schon interessieren, was mit diesem Blödsinn mal wieder erreicht werden soll. Endlich ein bisschen Arbeit für überhonorierte Bundesbeamte oder was? Jedenfalls...Auskunft gebe ich gerne, wenn die Umfrage mit amtlichem Begleitschreiben schriftlich erfolgt. Sollte diese tatsächlich telefonisch erfolgen...wie wohl wollen die sicherstellen, welche Frage korrekt beantwortet wurde? Von mir gibt’s auf diesem Weg ganz bestimmt nur Schwachsinn zur Antwort. Je später der Abend desto falscher die Antwort und am Wochenende gibt’s eh nix. Bevor wir tatsächlich noch Bussen riskieren (ob das rechtlich überhaupt möglich ist sei hier noch nicht hinterfragt) machen wir doch allesamt mit. Je falscher die Antwort desto besser. Eben...Gleiches mit Gleichem vergleichen.
Auskunft geben - oder zahlen !
Das darf doch wohl nicht wahr sein! Es reicht wohl noch nicht, dass man mehrmals pro Woche von irgend welchen Werbetelefonaten und Umfragen belästigt wird, nein, jetzt muss der Bund auch noch mitmischen und wir Steuerzahler müssen diesen Schwachsinn auch noch berappen. Auf der einen Seite reden alle von Datenschutz und auf der anderen Seite soll man gezwungen werden, einer unbekannten Person am Telefon persönliche Daten mitzuteilen. Dieses Vorgehen erleichtert höchstens den Trickbetrügern die Arbeit!
Auskunft geben - oder zahlen !
Weder noch !!! Ich kann mir nicht vorstellen, wie sich die betreffenden Personen die angeblich mit der Umfrag beauftragt sind, am Telefon rechtsgenügend ausweisen können. Und ohne zweifelsfreie Identifizierung gibt es schlicht und einfach keine Auskunft; Und bei einer eventuellen Aufzeichnung des Gespräches schon erst recht nicht !!!