Die Krankenkassenprämien im Kanton Uri sind vergleichsweise tief. Erwachsene können sich dort mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken für unter 200 Franken pro Monat versichern. So stand es im K-Tipp (Ausgabe 17/09). An der Spitze der Rangliste steht im Urnerland die Krankenkasse Progrès mit einem Tarif von Fr. 199.70. Genau den wollte Walter Bachmann aus Schattdorf UR wählen. Doch an der Hotline der Progrès – einer Tochter der Helsana – wurde er abgewimmelt. Dieses Angebot gebe es so gar nicht, es sei nur mit einer Wahlfranchise von 500 oder 1000 Franken erhältlich.
Die Fr. 199.70 sind der Tarif für ein Hausarztmodell, das bei der Helsana-Gruppe Benefit heisst. Wer so Prämien spart, muss bei jedem Gesundheitsproblem zuerst zum selben Hausarzt. Auch René Waldvogel aus Thun BE wollte bei der Helsana von der günstigen Benefit-Prämie profitieren, die im K-Tipp veröffentlicht war. Zuerst hiess es, die Zahl im K-Tipp sei falsch. Nach Rücksprache mit der K-Tipp-Redaktion verlangte Waldvogel ausdrücklich nach dem Benefit-Sparmodell. Jetzt war der Tarif plötzlich korrekt – doch auch hier mit der Mindestfranchise 300.– nicht erhältlich.
Auch ein Leser aus Zürich bekam zu hören, Benefit gebe es nur mit 500er- oder 1000er-Franchise. Er geriet allerdings an eine «nette Beraterin», wie er sagt. Die fand heraus, dass er schon lange Helsana-Kunde ist – und da bekam er die 300er-Franchise trotzdem. Solche Abwimmelungsversuche sind ein Verstoss gegen das Gesetz. Krankenkassen müssen Interessenten aufnehmen, die ein Sparmodell mit der niedrigsten Franchise wollen. Voraussetzung ist nur, dass der persönliche Hausarzt dem Modell angeschlossen ist.
Doch die Helsana-Angestellten hielten sich lieber an eine hausinterne Weisung mit der Bezeichnung «Angebotssteuerung», die dem K-Tipp vorliegt. Darin steht, dass das Hausarztmodell Benefit mit der Franchise 300.– «nicht angeboten» wird. Das Gleiche gilt übrigens für die hohen Franchisestufen 1500, 2000 und 2500 Franken. Der Tipp für Versicherte ist klar: Lassen Sie sich nicht abwimmeln und melden Sie sich schriftlich und eingeschrieben an. So können Sie jede gewünschte Franchise durchsetzen.
Die Helsana bestreitet Abwimmelungsversuche. Die 300er-Franchise werde «auf all unseren Absatzkanälen» angeboten und sei für jedermann erhältlich. Es könne jedoch sein, dass die Franchisen 500.– oder 1000.– «empfohlen» worden seien, und da habe es vielleicht «Missverständnisse» gegeben.
So sieht eine korrekte Police aus
Alle Grundversicherten erhalten 2010 Geld aus dem Ertrag von Umweltabgaben zurückerstattet. Konkret: Die Krankenkassen verteilen jedem Mitglied monatlich Fr. 6.80, indem sie diesen Betrag von der zu bezahlenden Prämie abziehen. Diese Rückerstattung muss auf der Police «separat ausgewiesen» werden, verlangt das zuständige Aufsichtsamt.
Korrekt macht das zum Beispiel die Sanitas (siehe Abbildung im pdf-Artikel). Das Vorgehen der Concordia hingegen ist irreführend. Sie führt nur einen einzigen Prämienbetrag auf, bei dem die Fr. 6.80 schon abgezogen sind. Der Hinweis auf die Umweltabgabe ist im Kleingedruckten versteckt. Die Concordia hat das Problem der mangelnden Transparenz erkannt, man werde es lösen. Die Kassen müssen auch darauf hinweisen, dass pro Jahr Fr. 2.40 für die Gesundheitsförderung in der Prämie enthalten sind. Die Concordia zum Beispiel unterschlägt auch diese Information.
Krankenkassen: Leser fragen – der K-Tipp gibt Antwort
Können auch Chronischkranke die Grundversicherung wechseln?
Ja. Der Gesundheitszustand spielt bei der obligatorischen Grundversicherung keine Rolle. Auch für die Erhöhung oder Herabsetzung der Wahlfranchise ist es unerheblich, ob man in Arztbehandlung ist oder nicht. Eine freiwillige Wahlfranchise herabsetzen müssen Sie bis Ende November, erhöhen können Sie sie auch noch im Dezember. Sie können die Krankenkasse auch wechseln, wenn Sie über den Jahreswechsel hinaus in Behandlung sind. Zusatzversicherungen hingegen können Chronischkranke nicht wechseln.
Soll man zuerst die alte Grundversicherung kündigen oder sich zuerst bei der neuen anmelden?
Am besten kündigen Sie zuerst die Grundversicherung bei der bisherigen Kasse. Dann schicken Sie eine Kopie der Kündigung zusammen mit Ihrer Anmeldung an die neue Kasse. Achtung: Der Wechsel findet erst statt, wenn die neue Kasse der bisherigen bestätigt hat, dass Sie ab Anfang 2010 bei ihr versichert sind.
Muss ich als Hausfrau den Unfall in der Grundversicherung einschliessen lassen?
Ja. Sie haben den Job aufgegeben und müssen nun den Unfall bei der Krankenkasse wieder einschliessen. Die Prämie wird dann ab dem Folgemonat leicht höher.
Was ist mit den Krankenkassen, die angeblich in finanziellen Schwierigkeiten stecken?
Machen Sie sich darum keine Sorgen. Sollte eine Kasse die Prämie im Verlauf des Jahres 2010 erhöhen, können Versicherte die Kasse sofort wechseln. Und sollte eine Kasse Pleite gehen, springt der Insolvenzfonds ein. Es bleibt niemand auf unbezahlten Rechnungen sitzen.
Warum erhalte ich in Affoltern am Albis ZH nicht die günstige Wincare-Prämie?
Sie haben im K-Tipp den Wincare-Tarif von Fr. 239.50 gesehen (Franchise 300.–, mit Unfall). Der K-Tipp hat in der Liste in Ausgabe 17/09 jeweils das günstigste Sparmodell aufgelistet, das in der betreffenden Prämienregion überhaupt erhältlich ist. Viele Kassen haben mehrere Hausarztmodelle mit verschiedenen Rabatten und unterschiedlichen Verbreitungsgebieten – so auch die Wincare. Die Fr. 239.50 gelten für das günstigste Hausarztmodell «Netmed-20%». Falls Sie das wünschen, müssen Sie den Hausarzt wechseln. Falls Sie das nicht wollen, erhalten Sie das «Caremed» Hausarztmodell mit weniger Rabatt.
Warum verweigert mir die CSS in Solothurn die günstige Medix-Prämie?
Etliche Kassen haben einen Vertrag mit dem Ärztenetz Medix, das aber in der Schweiz nicht weit verbreitet ist. Im K-Tipp war diese tiefe Prämie in mehreren Kantonen aufgeführt – sie ist aber nur an bestimmten Orten erhältlich. Im Kanton Solothurn zum Beispiel umfasst das Einzugsgebiet nur den östlichen Kantonsteil, Solothurn selber ist nicht dabei.
Kann mir meine Krankenkasse meine Zusatzversicherungen kündigen, wenn ich meine Grundversicherung wegzügle?
Nein. Nach Gesetz sind solche «Rachekündigungen» ausdrücklich verboten. Es kann aber sein, dass Sie deswegen bei den verbleibenden Zusatzversicherungen einen Rabatt verlieren. Die Ersparnis durch den Wechsel der Grundversicherung ist jedoch sicher grösser.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Zusatzversicherungen?
Es kommt auf das Reglement an. Bei einigen Krankenkassen (zum Beispiel Helsana) muss die Kündigung 30 Tage nach Eintreffen der neuen Police erfolgt sein. Achtung: Sie können also nicht wie bei der Grundversicherung bis Ende November warten. Bei anderen Krankenkassen muss die Kündigung erst Ende Dezember eingetroffen sein. Aber: Zusatzversicherungen können Sie jetzt nur noch kündigen, falls sie teurer werden. Als Prämienerhöhung gilt übrigens auch ein höherer Tarif wegen eines Altersgruppenwechsels.
Kann ich alle Zusatzversicherungen kündigen, wenn nur eine teurer wird?
Das ist bei jeder Krankenkasse anders. Kundenfreundliche Kassen lassen in diesem Fall die Kündigung aller Zusätze zu, andere akzeptieren sie nur gerade für diejenigen Sparten, die teurer werden.