Inhalt
01.12.2009
Ab 1. Januar 2010 werde die IBAN-Nummer für Zahlungen in der Schweiz Pflicht, informiert die Glarner Kantonalbank (GLKB) ihre Kunden. Auch die Basellandschaftliche Bank (BLKB) behauptet, dass ab 2010 für Zahlungen die IBAN obligatorisch wird. Die Six Interbank Clearing, die den Zahlungsverkehr durchführt, widerspricht: Es gebe kein allgemeines Obligatorium. Die Banken können jedoch Zahlungen zurückweisen, die nicht IBAN-konform sind.
Jetzt krebsen die GLKB und die BLKB zurück. «Umgangssprachlich reden wir von einem Obligatorium – was es jedoch nicht ist», sagt die GLKB. Weiterhin würden alle Inlandzahlungen mit der Angabe von Clearing- und Kontonummer ohne Kostenfolge ausgeführt. Auch alle anderen angefragten Banken betonen, dass sie kein IBAN-Obligatorium einführen. Sie empfehlen Kunden jedoch, im Inland die international gültige IBAN zu verwenden, da sich Überweisungen so einfacher und schneller abwickeln lassen. Unter www.iban.ch haben die Schweizer Finanzinstitute ein Werkzeug bereitgestellt, das auf Basis der bisherigen Nummern die Berechnung der IBAN erlaubt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Auch andere Banken?
Zitat Website www.szkb.ch: Ab Januar 2010 wird die Angabe der Begünstigten-IBAN auch in der Schweiz zur Pflicht.