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29.08.2022
Die 2003 beschlossene Kürzung der Pensionskassenrenten ist noch in vollem Gang. Trotzdem haben Bundesrat und Parlament auf Drängen der Wirtschaft und der Versicherungsbranche das Messer schon wieder angesetzt. Sie wollen die Renten erneut kürzen – auf Kosten der künftigen Rentnerinnen und Rentner.
Dagegen haben Gewerkschaften, linke Parteien und Konsumentenvertreter – darunter massgeblich Leserinnen und Leser des K-Tipp – das Referendum ergriffen und letzten Frühling mit stolzen 205 000 Unterschriften eingereicht. Deshalb haben die Stimmbürger das letzte Wort. Die Abstimmung findet am 7. März statt.
Der hohen Politik zu Bern bereitet der Urnengang Sorgen. Warum sonst wohl hat der Bundesrat seine Kampagne zur Abstimmung vom 7. März bereits Anfang Dezember 2009 eröffnet?
Teure Kampagne der Rentenkürzer
Drei Monate Abstimmungskampf – das ist ungewöhnlich lange und lässt vermuten, dass man sich unter der Bundeskuppel nicht allzu siegessicher ist. Bereits seit letztem Oktober – noch bevor der Abstimmungstermin feststand – läuft zudem eine millionenteure Plakatkampagne eines anonymen Komitees unter dem Titel «Unsere Pensionskasse muss länger reichen». Dahinter stehen gemäss Recherchen der Konsumentenzeitschrift «Saldo» der Wirtschaftsverband Economiesuisse und die FDP.
Um was geht es konkret bei der Abstimmung vom 7. März 2010? Erklärtes Ziel der schweizerischen Altersvorsorge ist es, dass die Renten von AHV und Pensionskasse zusammen rund 60 Prozent des letzten, vor der Pensionierung verdienten Lohnes erreichen. Das soll «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglichen, wie es Artikel 113 der Bundesverfassung formuliert.
Die Renten der AHV werden über laufende Einnahmen gedeckt. Es sind also die Lohnabzüge aller Nicht-Pensionierten und die Beiträge der Arbeitgeber, die direkt die Renten der Pensionierten finanzieren.
Anders funktioniert es bei der Pensionskasse, die für Angestellte mit einem Jahreslohn ab 20 520 Franken obligatorisch ist: Hier zahlt jede Person für sich selbst ein und spart so auf das Alter ein Kapital zusammen. Mindestens gleich hohe Beiträge müssen die Arbeitgeber beisteuern. Das einbezahlte Sparkapital wird verzinst. Bei der Pensionierung haben die Versicherten die Wahl, ihr angespartes Altersguthaben entweder in eine Rente umwandeln zu lassen oder mindestens teilweise bar zu beziehen.
Umwandlungssatz bestimmt Rente
Für die Rechnung, wieviel Rente das gesparte Guthaben ergibt, ist der Umwandlungssatz entscheidend. Und um diesen Umwandlungssatz geht es bei der Abstimmung am 7. März.
Während rund zwanzig Jahren lag der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz bei 7,2 Prozent. Das bedeutet: Pro 100 000 Franken angespartem Alterskapital betrug die Rente der Pensionskasse 7200 Franken im Jahr.
2003 beschlossen Bundesrat und Parlament, den Umwandlungssatz schrittweise auf 6,8 Prozent im Jahr 2014 zu senken. Als Hauptgrund wurde damals die zunehmende Alterung der Bevölkerung angeführt: Wenn die Leute immer älter würden, führe kein Weg an tieferen Renten vorbei. Sonst drohe das Geld auszugehen.
Mit dem genau gleichen Argument verlangen die Pensionskassen und Versicherungen jetzt eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent im Jahr 2016. Pro 100 000 Franken Alterskapital gäbe es dann nur noch 6400 Franken jährliche Pensionskassenrente, also 800 Franken oder gut 11 Prozent weniger als früher. Und dies, obwohl die gestiegene Lebenserwartung mit der ersten Rentensenkung bereits aufgefangen wurde!
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