Verspätete Flüge gehören zu den häufigsten Reiseärgernissen. Bis anhin hatten betroffene Passagiere in der Schweiz und in der EU von der Fluggesellschaft nur kostenlose Verpflegung, Telefon- oder E-Mail-Kontakte und allenfalls eine Übernachtung zugut. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden: Verspätungen sind wie Annullierungen zu betrachten.



Demnach gilt: Kommt ein Passagier drei oder mehr Stunden zu sp&au...