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26.01.2010
Verspätete Flüge gehören zu den häufigsten Reiseärgernissen. Bis anhin hatten betroffene Passagiere in der Schweiz und in der EU von der Fluggesellschaft nur kostenlose Verpflegung, Telefon- oder E-Mail-Kontakte und allenfalls eine Übernachtung zugut. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden: Verspätungen sind wie Annullierungen zu betrachten.
Demnach gilt: Kommt ein Passagier drei oder mehr Stunden zu sp&au...
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