Kann man «diesen frechen Inseratefängern das Handwerk legen»? Rita Hug-Hüsser aus Zuchwil SO ist empört über ein Formular der Firma Komunikado, das ihr kürzlich ins Haus flatterte. Das Blatt macht mit der Überschrift «amtliche u. offizielle Kontakte» den Anschein, etwas Staatliches zu sein, und die Empfänger werden gebeten, «Korrekturen und Ergänzungen» auf der vorgedruckten eigenen Adresse zu machen. Und zwar für eine «kostenpflichtige Annoncierung in den Kontakten von Solothurn und Umgebung».
Besonders dreist: Dass der Eintrag im völlig unbekannten «Infoverzeichnis» 922 Franken pro Jahr kostet, ist im knapp leserli-chen Kleingedruckten nur schwer zu entziffern. Komunikado-Chef Patrick Fischer sagt: «Wir versenden Offerten, die als solche zu erkennen sind. Zudem sind die Kosten offengelegt und nicht versteckt.» Kann man solchen Inseratefängern das Handwerk legen, wie es Massage-Fachfrau Hug-Hüsser fordert? Ja, ganz einfach: Wenn niemand mehr unbedacht solche Formulare unterschreibt, ist der Sumpf der Registerhaie schon morgen trockengelegt.
Leider zeigt die Beratungspraxis des K-Tipp ein anderes Bild. Viele Empfänger unterschreiben quasi blind – und bemerken den Fehler erst, wenn Rechnungen und Mahnungen kommen. Denn nun stellen sie verwundert fest, dass sie mit ihrer Unterschrift einen Auftrag erteilt haben. Und dass es für Gewerbetreibende kein 7-tägiges Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften gibt wie für «normale» Konsumenten.
Allerdings: Viele Unterschriften kommen nur zustande, weil die raffinierten Verkäufer vorher anrufen und konsequent lügen. Aus unzähligen Schilderungen an den K-Tipp geht hervor, dass die Telefon-Agenten jeweils fälschlicherweise behaupten, es brauche die Unterschrift, um einen bestehenden Vertrag zu beenden. Viele glauben das – und unterschreiben, ohne das zugeschickte Formular vorher zu studieren.
Als Warnung vor solchen Machenschaften bildet der K-Tipp deshalb auf dieser Doppelseite eine Auswahl der zurzeit aktuellen Formulare ab, die man ignorieren sollte. Es handelt sich einerseits um eigentliche Registerhaie, die Einträge in nutzlose Verzeichnisse verkaufen. Anderseits um Firmen, die teure Werbung in Flyern, Agenden, Broschüren, Faltblättern oder Stadtplänen verkaufen. Solche Werbe- medien werden in der Öffentlichkeit kaum beachtet. Dort platzierte Werbung ist also hinaus- geworfenes Geld.
Und das sind die Tipps dazu:
- Nie auf Zeitdruck reagieren
- Verkäufer drängen meist zur Eile: ein klares Zeichen fehlender Seriosität.
- Tipp: Beachten Sie die Warnlisten auf www.ktipp.ch unter den Stichwörtern «Registerhaie», «Adressbuchschwindler» und «Werbebroschüren». Dort sind alle dem K-Tipp bekannten Schwindelangebote aufgeführt. Schicken Sie neuere Formulare dem K-Tipp, damit die Warn-listen aktuell bleiben.
Täuschung geltend machen
Wer einen Vertrag unterschrieben hat, weil er mit falschen Angaben und unleserlichen kleingedruckten Bedingungen getäuscht wurde, sollte der Firma sofort einen eingeschriebenen Brief schicken. Text: «Ich fechte hiermit den Vertrag vom … wegen absichtlicher Täuschung bzw. Grundlagenirrtum an. Der Vertrag ist ungültig. Deshalb werde ich Ihre Rechnungen nicht zahlen. Bei einer Betreibung werde ich Rechtsvorschlag erheben.» Tipp: Diesen eingeschriebenen Brief müssen Sie spätestens ein Jahr nach der Unterschrift abschicken. Sonst sinken Ihre Chancen in einem allfälligen Gerichtsverfahren.
Bei Firmen aus dem Ausland: Nicht zahlen
Viele der hier gezeigten Trickserfirmen operieren aus dem Ausland. Wer darauf hereinfällt und dann nicht zahlt, muss in den meisten Fällen nicht mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Allerdings: In Wohlen AG gibt es die Firma Direct Inkasso GmbH. Sie treibt auch für ausländische Firmen Geld ein. Der K-Tipp weiss, dass die Direct Inkasso auch schon Gewerbler betreiben liess.
Der Sonderfall www.CH-TELEFON.ch
Seit Jahren nervt die Firma B und P Dienstleistungen GmbH mit erschlichenen Unterschriften für das völlig unnütze Telefon- und Branchenverzeichnis CH-TELEFON.ch. Viele unterschreiben irrtümlich, weil sie meinen, das zugeschickte Formular komme von der Swisscom (siehe K-Tipp 2/08).
Die Firmeninhaber Markus Bortolini und Marc Christoffel betreiben ihre Opfer regelmässig. Und sie gehen mit ihrem Inkassobüro Debi Control auch gerichtlich vor, wenn die Jahresrechnungen über 860 Franken nicht gezahlt werden. In vielen Fällen haben die Gerichte den beiden Geschäftemachern recht gegeben, die Chancen der düpierten Opfer stehen gemäss den zahlreichen Urteilen nur bei rund 50 Prozent. Es lohnt sich also auf jeden Fall, das zugeschickte Formular (siehe Abbildung im pdf-Artikel) im Altpapier zu entsorgen.