Jedes Jahr lässt die Bundesverwaltung durch ein Meinungsforschungsinstitut per Telefon über 100 000 Schweizerinnen und Schweizer zu ihrer persönlichen Lebenssituation befragen. Seit zwei Jahren gilt für alle Angerufenen eine Auskunftspflicht. Grund: Der Bundesrat hatte die Telefonumfrage für die sogenannte Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) für obligatorisch erklärt. Das Bundesamt für Statistik begründete den Auskunftszwang damit, dass nur so zuverlässige Umfrage-Ergebnisse erhältlich seien.

Als der K-Tipp diese Praxis im Sommer 2009 publik machte, war die Empörung gross – auch weil die Angerufenen zum Teil intime Fragen beantworten mussten. Die SVP-Fraktion reichte in der Folge eine parlamentarische Intitiative ein. Die Forderung: Verzicht auf die Auskunftspflicht.

Ende letzten Jahres haben National- und Ständerat den vom Bundesrat gefällten Entscheid rückgängig gemacht. Damit ist die Teilnahme an ­Telefonumfragen des Bundes wieder für alle freiwillig.