Sie sind zur Landplage geworden: Zahlreiche Callcenter-Mitarbeiter rufen wahllos in Haushalte an und wollen einen Termin für den Hausbesuch eines Krankenkassen-Vermittlers abmachen. Der K-Tipp nennt solche Telefonagenten Terminbettler. Viele von ihnen leben von diesem Geschäft, denn sie verkaufen die so vereinbarten Termine weiter –an Krankenkassenvermittler (K-Tipp 3/2012).
Der K-Tipp rät: Gehen Sie nicht auf die Vorschläge von Terminbettlern ein. Denn die Vermittler, die Sie sich so ins Haus holen, haben nur Krankenkassen im Angebot, die dem Verkäufer für neue Kunden eine Provision zahlen. Doch diese Kassen haben nicht immer den besten Kundenservice – und gehören oft auch nicht zu den günstigsten.
Kommt dazu, dass es unter den Krankenkassen-Vermittlern viele Unqualifizierte hat. Folge: Sie beraten falsch, verkaufen wegen der Provision unnötige Zusatzversicherungen, halten Zusagen nicht ein und bescheren den Kunden nur Probleme.
Im Kasten unten sind einige jener Telefonnummern aufgelistet, von denen aus Terminbettler zurzeit anrufen. Diese Infos hat der K-Tipp von Leserinnen und Lesern erhalten. Weitere Nummern von Terminbettlern finden Sie unter www.ktipp.ch.
Zusatzversicherungen rechtzeitig kündigen
Bei den Krankenkassen gibt es einerseits die obligatorische Grundversicherung und andererseits die freiwilligen Zusatzversicherungen. Sie unterstehen verschiedenen Gesetzen – was unter anderem die lästige Folge hat, dass die Kündigungsfristen unterschiedlich sind.
Bei der Grundversicherung müssen Sie im September gar nichts tun. Sie können ruhig abwarten, bis Ihnen Ihre Krankenkasse im Verlauf des Oktobers Ihre neue Prämie für die Grundversicherung mitteilt. Dann haben Sie bis Ende November Zeit, um allenfalls die Grundversicherung zu kündigen und eine günstigere zu suchen – egal ob die Prämie steigt oder sinkt oder gleich bleibt.
Die Zusatzversicherungen können Sie im November nur noch kündigen, falls diese aufschlagen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung auf jeden Fall kündigen möchten, muss der Kündigungsbrief spätestens Ende September bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Zudem gilt dies nur, wenn Sie keinen mehrjährigen Vertrag abgeschlossen haben. Bei wenig kundenfreundlichen Krankenkassen (zum Beispiel Assura und Groupe Mutuel) beträgt die ordentliche Kündigungsfrist übrigens sechs Monate. Man hätte also bis Ende Juni kündigen müssen, wenn der Vertrag Ende Jahr auslaufen soll.
Falls Sie eine Zusatzversicherung nicht kündigen, sondern zu einem anderen Versicherer transferieren möchten, sollten Sie die bestehende Deckung erst kündigen, wenn Sie vom neuen Versicherer die schriftliche Aufnahmebestätigung haben. Dafür dürfte es jetzt, im September, bereits zu spät sein, weil die Prüfung der Aufnahmegesuche immer einige Zeit in Anspruch nimmt.
Vergessen Sie die Trendmeldungen!
Jedes Jahr publizieren die Internet-Vergleichsdienste Bonus.ch und Comparis. ch schon im August die Trendmeldungen zur nächsten Prämienrunde. Bonus meldet für 2013 bei der Grundversicherung einen Anstieg um «geschätzte 2,5 Prozent», Comparis einen von «unter 3 Prozent».
Solche Durchschnittszahlen habe keine Aussagekraft. Denn entscheidend ist einzig die konkrete Prämie, die Ihnen Ihre Kasse im Oktober persönlich mitteilt und die Sie dann auch auf Ihrer neuen Prämienrechnung finden.
Auch das Bundesamt für Gesundheit publiziert jedes Jahr eine Prozentzahl zur Prämiensteigerung in der Grundversicherung. Letztes Jahr zum Beispiel wurde ein Anstieg um 2,2 Prozent angegeben. Doch auch diese amtliche Zahl hat mir der Praxis wenig zu tun. Denn sie ist ein Mittelwert aller Kantone und betrifft nur die Grundprämie, also den Tarif mit Normalfranchise von 300 Franken, inkl. Unfalldeckung. Das heisst: Diese Zahl berücksichtigt nicht, ob die Versicherer etwa ihren Rabatt bei Jugendlichen oder bei hohen Franchisen herunterfahren. Allfällige Veränderungen bei Sparmodellen wie dem Hausarztmodell sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
Wie absurd die amtlichen 2,2 Prozent waren, zeigen konkrete Beispiele der Krankenkasse EGK. In der Stadt Luzern stieg ihre Prämie mit einer Franchise von 2500 Franken letztes Jahr um 40 Prozent, im Kanton Zug wurde das Hausarztmodell «EGK Care» mit der Franchise von 1500 Franken um
41 Prozent teurer.
Umgekehrt gab es auch letztes Jahr Kassen, deren Prämien in etlichen Kantonen konstant blieben. Das wird auch dieses Jahr wieder der Fall sein.
Im Übrigen bietet die amtliche Durchschnittszahl keine Gewähr, dass die angekündigte Erhöhung zumindest für ein ganzes Jahr gilt. Auch das zeigt sich am Beispiel der EGK: Sie musste am 1. Mai 2012 die Prämien noch einmal teils markant erhöhen und verlor so auf einen Schlag 68 000 Versicherte, was rund einem Viertel des Bestandes entspricht.
Kinderbrillen sind wieder bezahlt
Bei den Leistungen der Grundversicherung gibt es auf Anfang 2013 keine nennenswerten Änderungen. Eine wichtige Neuerung ist seit Juli 2012 in Kraft: Die Krankenkassen müssen wieder jährlich bis 180 Franken an Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder zahlen. Bedingung: Es braucht das Rezept eines Augenarztes. Die Regelung gilt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Erwachsene hingegen erhalten nur von einer allfällig vorhandenen Zusatzversicherung Beiträge an die Brille. Nur wegen Brille oder Kontaktlinsen eine Zusatzversicherung abzuschliessen, lohnt sich aber nicht.
Innova verkauft ihre Versicherten
Der Konzentrationsprozess unter den Krankenversicherern geht weiter. Auf Anfang 2013 werden die rund 38 000 Grundversicherten der Innova zur Vivacare transferiert. Die Vivacare ist eine Tochtergesellschaft der Visana. Für die Betroffenen gilt: Sie können ihre Grundversicherung bei der Innova auf Ende 2012 kündigen und sind dann in der Wahl eines anderen Krankenversicherers frei.
Dieser Schritt könnte sich lohnen, denn zumindest im Jahr 2012 ist die Vivacare beispielsweise im Kanton Bern 8 bis 19 Prozent teurer als die Innova (Grundprämie mit einer Franchise von 300 Franken).
Von diesen Telefonnummern rufen Terminbettler an
- 031 508 70 36/56
- 031 537 70 07
- 031 583 63 00
- 032 511 97 78
- 041 249 24 96
- 043 433 20 55
- 044 508 73 84
- 044 576 69 96/97
- 044 586 66 87
- 052 544 29 12/20
- 061 500 70 74
- 061 545 95 14/15
- 071 544 53 96l
- 081 544 85 00
Zürcher Allfinanz Makler AG: Verlustgeschäft für Vermittler
Die Zürcher Allfinanz Makler AG ist eine der bekannteren Firmen, die sich bei Leuten melden, um einen Termin abzumachen. Diese Termine verkauft die Allfinanz Makler dann an andere Krankenkassen-Vermittler.
Der Fall des Vermittlers Roger Ruckstuhl aus Herisau AR zeigt, wie das Unternehmen seine Kunden behandelt. Ruckstuhl musste für den Bezug von Terminen eine Vorauszahlung aufs Konto der Allfinanz Makler machen – er zahlte 2100 Franken ein. Als er die Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen wollte, verlangte er die Rückzahlung des nicht verbrauchten Guthabens von 1260 Franken. Doch er erhält nichts, denn in den Geschäftsbedingungen der Allfinanz Makler steht, das bestehende Guthaben werde in solchen Fällen nicht zurückerstattet. Ob eine solche Klausel rechtlich haltbar ist, ist fraglich.
Die Allfinanz Makler AG hat dazu nicht Stellung genommen.
Buchtipp
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