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12.11.2012
Schweizer Flugpassagiere können sich seit 2006 auf die EU-Verordnung über Fluggastrechte berufen. Sie sichert Passagieren eine Entschädigung bis 725 Franken zu, wenn die Airline zum Beispiel einen Flug kurzfristig annulliert. Eine solche Zahlung ist laut Europäischem Gerichtshof auch für Verspätungen ab drei Stunden zu entrichten.
Gestützt darauf verlangte ein Passagier von der Swiss 725 Franken, weil sein Flug von Zürich nach Bras...
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