Nein. Da Sie seit mehreren Jahren konstant vollzeit arbeiten, kann man von einer stillschweigenden Vertragsänderung ausgehen. Das ist der Fall, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer über längere Zeit eine Änderung akzeptieren, ohne dass sich einer von beiden dagegen wehrt.

Das trifft auch bei Ihnen zu. Da Sie seit mehreren Jahren ein 100-Prozent-Pensum leisten, müssen Ihre Ferien ebenfalls zu diesem Lohn vergütet werden. Sie können deshalb den ausstehenden Ferienlohn der letzten 5 Jahre rückwirkend einfordern. Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn Sie krank oder sonstwie unverschuldet an der Arbeit verhindert sind.

Allerdings kann sich auch der Arbeitgeber auf diese Änderung berufen und von Ihnen jederzeit ein hundertprozentiges Pensum verlangen. Daher sollten Angestellte gegen jede Änderung, mit der sie nicht einverstanden sind, sofort schriftlich protestieren.

(ln)