Gemäss Nidwaldner Bildungsgesetz müssen Eltern sogar für Kindergärtner eine Busse bis maximal 1000 Franken zahlen, falls sie während der Schulzeit in die Ferien gehen.



Zu dieser Maximalbusse wurde denn auch ein Paar verurteilt, das sein Töchterchen für zwei Ferienwochen aus dem Kindergarten nahm. Vorgängig hatte der Schulrat von Stansstad das Gesuch um Dispensation abgelehnt.



Doch die Eltern hatten Glück. Weil die zuständigen Instanzen beim nachfolgenden B...