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Ferrari-Raser hart angefasst.
Ein Ferrari-Besitzer fuhr auf der Autobahn mit Tempo 165 statt 120; das Zürcher Obergericht büsste ihn dafür mit 12000 Franken. Der Raser wehrte sich vor Bundesgericht - aber vergeblich.
Beim Bemessen der Strafe muss der Richter nicht nur das Verschulden des Täters beurteilen, sondern auch seine persönlichen Verhältnisse. Bei einem Jahreseinkommen von knapp 400000 Franken sei eine Busse von 12000 Franken "nicht unhaltbar hart", me...
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