131 Franken für ein Stück Karton
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K-Tipp 10/2002
15.05.2002
Versandhaus warb verbotenerweise mit Heilkräften
Das Versandhaus Biowell hat mit den «heilenden Kräften» seines Aura-Balance-Akkus geworben. Das ist nicht erlaubt. Den Karton verkauft sie noch immer.
Rolf Muntwyler rom@ktipp.ch
Leiden Sie an Kopfweh? Oder quälen Sie etwa Rheuma, Arthritis, Rückenschmerzen? Bei diesen und vielen anderen Leiden vom Geschwür bis zur Potenzstörung schaffe der Aura-Balance-Akku Abhilfe, behauptete die Biowell Servi...
Versandhaus warb verbotenerweise mit Heilkräften
Das Versandhaus Biowell hat mit den «heilenden Kräften» seines Aura-Balance-Akkus geworben. Das ist nicht erlaubt. Den Karton verkauft sie noch immer.
Rolf Muntwyler rom@ktipp.ch
Leiden Sie an Kopfweh? Oder quälen Sie etwa Rheuma, Arthritis, Rückenschmerzen? Bei diesen und vielen anderen Leiden vom Geschwür bis zur Potenzstörung schaffe der Aura-Balance-Akku Abhilfe, behauptete die Biowell Service GmbH.
Im Februar 2001 verbot das Bundesgericht dem Versandhaus, mit solchen Versprechen zu werben. Ferner verknurrte es Biowell dazu, allen Käufern schriftlich mitzuteilen, der Akku sei mit unerlaubter Anpreisung verkauft worden. Werbung mit medizinischen Aussagen ist nämlich nur für Geräte erlaubt, welche die entsprechenden EU-Richtlinien erfüllen.
Biowell hätte die Anpreisungen für den Aura-Balance-Akku aber kaum belegen können. Denn hinter dem klingenden Namen versteckt sich nichts mehr als ein grauer A4-Karton, eingeschweisst in eine silbrige Plastikfolie. Damit der «Akku» seine heilende Wirkung entfalte, sei er in der Nacht neben dem Bett zu platzieren.
Als die Bernerin Alice Mettler (Name geändert) im K-Tipp vom Entscheid des Bundesgerichts las, realisierte sie, dass sie auf einen Schwindel hereingefallen war. Denn sie hatte 1999 gleich zwei solche Kartons für je rund 85 Franken gekauft.
Umgehend schickte sie die beiden Kartons an Biowell zurück und forderte den Kaufbetrag zurück. Monatelang geschah nichts. Die Biowell-Geschäftsführerin Heidi Ammann rechtfertigt sich auf Anfrage des K-Tipp: Im Gerichtsentscheid sei keine Rede davon, dass Biowell den Kaufpreis zurückerstatten müsse. Mettler habe 30 Tage Zeit gehabt, die Akkus zu testen und zurückzugeben.
Trotzdem hat Alice Mettler den Kaufbetrag jetzt zurückerhalten. Das Schreiben, das ihr Biowell laut Gerichtsurteil hätte schicken müssen, hat sie jedoch nie bekommen. «Wir haben alle Käufer schriftlich informiert», behauptet hingegen Ammann.
Was aber sagt die zuständige Kontrollbehörde dazu? «Wir können nur aktiv werden, wenn Reklamationen eingehen», erläutert Isabel Scuntaro von Swissmedic die Lage. Sie fordert deshalb Betroffene wie Alice Mettler auf, sich an ihre Behörde zu wenden, wenn sie keine schriftliche Information von Biowell erhalten haben (Tel. 031 323 22 51).
Ammann schrieb dem K-Tipp, Biowell habe ihre Aktivitäten eingestellt und verkaufe die Akkus nicht mehr. Ein Anruf bei Biowell beweist das Gegenteil: Der K-Tipp hätte ohne weiteres einen Akku bestellen können. Das nutzlose Stück Karton kostet inzwischen sogar 131 Franken.