Darf der Betrieb mein Ferienguthaben kürzen, wenn ich nach der Geburt nach dem achtwöchigen Arbeitsverbot weitere acht Wochen zu Hause bleibe?



Ja. Falls Sie Ihre Babypause freiwillig über das achtwöchige gesetzliche Arbeitsverbot hinaus verlängern und also mehr als zwei Monate zu Hause bleiben, kann Ihnen der Arbeitgeber ab dem dritten Monat für jeden Monat, den Sie nicht arbeiten, einen Zwölftel von Ihrem Ferienguthaben abziehen.



Ein Beispiel: Sie bleiben di...