Eine Frau steckte in einem erbittert geführten Scheidungskampf und war wütend auf die Freundin ihres Mannes. Sie schalt die Nebenbuhlerin deshalb am Telefon mehrmals als «billigi huere verdammti Dreckschlampe». Dafür wurde sie von der Amtsstatthalterin Luzern mit 200 Franken gebüsst.



Das Bundesgericht hat diese Strafe bestätigt. Darüber hinaus muss die Frau 2000 Franken Gerichtskosten und 1500 Franken als Parteientschädigung an ihre Nebenbuhlerin zahlen.



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