Ein Koch erschien nicht am Arbeitsplatz. Vier Tage zuvor hatte er angekündigt, seine Frau müsse an diesem Tag arbeiten, und er könne keine andere Betreuung für das gemeinsame Kind organisieren. Der Koch wurde daraufhin fristlos entlassen.



Dafür hat ihn die Arbeitslosenkasse mit 31 Einstelltagen bei den Taggeldern «gebüsst» - für selbst verschuldete Arbeitslosigkeit.



Das Bundesgericht hat die 31 Tage bestätigt. Zwar sei der Koch in einer familiären Zwangsl...