Inhalt
04.10.2011
Nein. Es nützt nichts, wenn Sie die Vorladung nicht beachten. Denn eine eingeschrieben verschickte Gerichtsvorladung gilt laut Gesetz am siebten Tag nach erfolglosem Zustellversuch als zugestellt. Genauer: Ignoriert jemand eine Abholungseinladung der Post im Briefkasten, gilt die Vorladung am 7. Tag dennoch als zugestellt.
Das ist zwar nur der Fall, wenn jemand mit der Zusendung einer Gerichtsurkunde rechnen musste. Da Sie mit dem Käufer bereits in einen Rechtsstreit verwickelt sind, ist das aber bei Ihnen der Fall.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden