Die Behandlung erfolgte am 23. April 2008. Eine K-Tipp-Leserin aus Embrach ZH liess sich damals am Zahnkundezentrum der Uni Zürich wegen ihres Weisheitszahnes beraten. Doch die Rechnung schickte die Uni erst im August 2010 – mehr als zwei Jahre später. Für Patienten können solche Verspätungen ­fatal sein. Denn Ansprüche aus Zusatzversicherungen verjähren schon nach zwei Jahren (bei der Grundversicherung sind es fünf Jahre). Die Uni entschuldigt sich mit dem «knappen Personalbudget», durch das man gezwungen sei, die «Ressourcen vorrangig für die Versorgung der Patienten» einzusetzen.