Die Operation sollte ohne spezielle Probleme verlaufen – «drei kleine Schnittchen und vielleicht eine leichte Nervenverletzung», erinnert sich Brunhilde Speiser an die Aussagen des Arztes vor dem Eingriff.
Doch die Operation misslingt: Das Herz wird verletzt. Auch bei der folgenden Notoperation passiert ein Fehler: Der Zwerchfell-Nerv wird verletzt. Der linke Lungenflügel ist seither beschädigt.
Nach dem Spitalaufenthalt leidet Brunhilde Speiser unter Atemnot. Zwar hatte die 64-Jährige schon vor dem Eingriff Asthma. Für ihren Hausarzt ist jedoch klar: Vor der Operation ging es Speiser besser.
Behandlungsfehler mit schlimmen Folgen sind leider keine Seltenheit. Schätzungsweise 2000 bis 3000 Menschen sterben in der Schweiz jedes Jahr an vermeidbaren medizinischen Fehlern. Schweizer Haftpflichtversicherer, die für ärztliche Kunstfehler geradestehen müssen, registrieren pro Jahr rund 2000 Fälle. Schadenvolumen: etwa 30 Millionen Franken.
Die Beweislast liegt bei den Opfern
Anders gesagt: Haftpflichtversicherer zahlen pro Fall im Schnitt lediglich 15 000 Franken. Die geringe Summe illustriert, wie schwierig es für Geschädigte ist, eine angemessene Entschädigung zu erstreiten.
Zwar nimmt das Bundesgericht die Ärzte heute vermehrt in Pflicht. Die Haftung des Arztes oder des Spitals ist nicht mehr auf grobe Verstösse gegen die Regeln der ärztlichen Kunst beschränkt. Wer sich gegen Ärzte-Pfusch wehren will, hat aber noch immer einen juristischen Hürdenlauf vor sich. Hauptgrund: Die Beweislast liegt ganz bei den Opfern.
So müssen Geschädigte belegen, dass sie einen konkreten Schaden erlitten haben, und sie müssen beweisen, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat. Dann müssen sie nachweisen, dass der gesundheitliche Schaden Folge des Behandlungsfehlers ist und nichts mit einer früheren Erkrankung zu tun hat.
Opfer eines Behandlungsfehlers? Das können Sie tun
Wer den Verdacht hegt, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein, sollte folgendermassen vorgehen:
-Verlangen Sie vom Arzt oder Spital eine Kopie der Krankengeschichte inklusive allfälliger externer Abklärungen, falls nötig auch von Röntgenbildern und Operationsberichten. Dies ist in der Regel kostenlos.
-Lassen Sie von einer Patientenberatungsstelle vorabklären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Die häufigsten sind: Fehler bei chirurgischen Eingriffen und bei deren Nachbehandlung, falsche Diagnose sowie Fehler infolge überlasteter Spitalabteilungen (vor allem im Notfalldienst). Achtung: Hat ein Arzt Sie nicht genügend über die möglichen Folgen einer Behandlung aufgeklärt, muss er für alle Risiken, die mit dem Eingriff verbunden sind, geradestehen – selbst wenn die Behandlung korrekt war.
-Machen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend, man muss Fristen einhalten. Geht es um eine schwere Schädigung, sollten Sie unbedingt sofort einen spezialisierten Anwalt beiziehen.
-Kommt mit der Versicherung des Arztes keine Einigung zustande, müssen Sie klagen. Vorsicht: Das Verfahren ist riskant und kann teuer werden. Es ist von Vorteil, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.