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31.05.2011
Unter 65-Jährige müssen auch AHV-Beiträge zahlen, falls sie nicht arbeiten. Ihr Beitragssatz ist abhängig von Vermögen und Renteneinkommen.
Was aber zählt zum Renteneinkommen? Renten der staatlichen Invalidenversicherung (IV) werden nicht berücksichtigt.
Bezieht aber jemand eine «private» Invalidenrente, die er bei einer Privatversicherungsgesellschaft im Rahmen der Säule 3a versichert hat, zählt das dennoch zum Renteneinkommen.
Bundesgericht, Urteil 9C_258/2011 vom 10. 5.2011
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