Ein Mann war einziger Verwaltungsrat einer ­Firma, die Pleite ging. Dabei blieben AHV-Beiträge von 105 000 Franken unbezahlt. Dafür muss der Mann nun gegenüber der Ausgleichskasse geradestehen. Vor Gericht argumentierte der Verwaltungsrat, sein Firmendirektor habe ausländische Schwarzarbeiter angestellt und damit kriminell gehandelt. Doch das half ihm nicht. Er musste sich belehren lassen, dass «eine seriöse Wahrnehmung der Aufgabe als Verwaltungsrat» den Schaden hätte verhindern können. So seien in der sehr kleinen Firma innert kürzester Zeit mehrere Geschäftsautos gekauft worden. Es habe «diverse Hinweise für Unregelmässig­keiten» gegeben – und das hätte der Beschwerdeführer «bei Anwendung der gebo­tenen Sorgfalt» erkennen müssen.

Bundesgericht, Urteil 9C_135/2011 vom 11. 4. 2011