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20.09.2011
Ja. Bei einer erheblichen und dauernden, nicht voraussehbaren Veränderung der Verhältnisse können die Alimente angepasst werden. Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen erfüllt. Sie dürfen die Unterhaltsbeiträge jedoch nicht eigenmächtig kürzen: Sie müssen sich mit Ihrer Ex-Frau über den Betrag einigen. Die Abmachung zu den Kinderalimenten muss anschliessend von der Vormundschaftsbehörde genehmigt werden.
Können Sie und Ihre Ex-Frau sich nicht einigen, müssen Sie als Zahlungspflichtiger beim Gericht eine Klage einreichen.
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