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K-Tipp 10/2002
15.05.2002
Seit fast fünf Jahren liegt die SKS mit der Post im Clinch. Angefangen hatte es mit unklaren Formularen für den Postnachsendeauftrag. Dann wurden diese verbessert, dafür aber die Gebühren in astronomische Höhen getrieben: Wer seine Adresse von der Post nicht an Dritte weitergeben lassen wollte, dem knöpfte die Post 240 Franken ab. Wer nichts gegen die Verbreitung seiner Adresse hatte, musste nur 10 Franken bezahlen.
Als auch der Datenschutzbeauftragte im letzten Jahr fand, m...
Seit fast fünf Jahren liegt die SKS mit der Post im Clinch. Angefangen hatte es mit unklaren Formularen für den Postnachsendeauftrag. Dann wurden diese verbessert, dafür aber die Gebühren in astronomische Höhen getrieben: Wer seine Adresse von der Post nicht an Dritte weitergeben lassen wollte, dem knöpfte die Post 240 Franken ab. Wer nichts gegen die Verbreitung seiner Adresse hatte, musste nur 10 Franken bezahlen.
Als auch der Datenschutzbeauftragte im letzten Jahr fand, mit dieser Gebührenregelung werde der Datenschutz verletzt, hofften wir auf ein Einsehen der Post. Die Post hat weiterhin an uns verdient, weil wir ihr noch etliche Briefe geschrieben haben.
Das zuständige Bundesamt hat nun endlich in unserem Sinn entschieden: Wer seine Adresse schützen will, muss höchstens 20 Franken zahlen. Ende gut, alles gut? Nein, einen Brief werden wir der Post noch schreiben müssen: Wir werden verlangen, dass sie den Kundinnen und Kunden, denen sie zu Unrecht 240 Franken abgeknöpft hat, das Geld zurückerstattet. Zusammen mit einem netten Brief...