Als Ladendiebin verdächtigt
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K-Tipp 4/2000
23.02.2000
Muss ich Taschen-Kontrolle akzeptieren?
Ich kaufe regelmässig in einem grossen Warenhaus ein. Gestern bemerkte ich zum ersten Mal, dass am Eingang ein Schild hängt. Dort steht, der Ladendetektiv führe Stichproben durch, und die Kundinnen und Kunden müssten dann den Inhalt der Tasche zeigen.
Da ich eine ehrliche Kundin bin, stört mich dieser Hinweis nicht.
Ich frage mich aber trotzdem: Sind solche Taschenkontrollen überhaupt zulässig?
Ja....
Muss ich Taschen-Kontrolle akzeptieren?
Ich kaufe regelmässig in einem grossen Warenhaus ein. Gestern bemerkte ich zum ersten Mal, dass am Eingang ein Schild hängt. Dort steht, der Ladendetektiv führe Stichproben durch, und die Kundinnen und Kunden müssten dann den Inhalt der Tasche zeigen.
Da ich eine ehrliche Kundin bin, stört mich dieser Hinweis nicht.
Ich frage mich aber trotzdem: Sind solche Taschenkontrollen überhaupt zulässig?
Ja. Grundsätzlich verstossen zwar Taschenkontrollen ohne konkreten Diebstahlverdacht gegen das Persönlichkeitsrecht des Kunden. Wenn man Sie aber von Anfang an informiert, dass der Laden Taschenkontrollen durchführt, müssen Sie es akzeptieren.
Anders gesagt: Falls am Laden-Eingang ein solches gut platziertes Schild zu sehen ist und Sie trotzdem dort einkaufen, geben Sie damit Ihre Einwilligung zu Stichproben.
Allerdings muss der Hinweis in mehreren Sprachen verfasst sein, damit auch ausländische Kundinnen und Kunden informiert sind. Und: Ist das Schild erst bei der Kasse angebracht, würden routinemässige Taschenkontrollen das Persönlichkeitsrecht der Kunden verletzen.
Kontrollen ohne entsprechenden Hinweis sind dann zulässig, wenn das Ladenpersonal eine Person beim Stehlen erwischt. In diesem Fall darf das Laden- oder Sicherheitspersonal in die Kleider oder Taschen greifen. Besteht lediglich ein Verdacht, dass jemand gestohlen hat, darf das Per-sonal den Verdächtigen festhalten; die Kontrolle ist dann Sache der Polizei.