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17.05.2011
Oft sind Frauen nach der Scheidung gezwungen, eine Stelle anzunehmen oder ein bestehendes (reduziertes) Pensum zu vergrössern – um mehr zu verdienen. Wenn Geschiedene nicht gleich den passenden Job finden, können sie unter Umständen Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) beziehen, auch wenn sie vorher nicht zwölf Monate lang Beiträge eingezahlt haben. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Nach der Auflösung eines Konkubinats gilt diese ALV-Regelung nicht.
Bundesgericht, Urteil 8C_564/2010 vom 11. 4. 2011
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