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Kasse muss nicht zahlen Grundsätzlich müssen Krankenkassen Zahnarztkosten nur in wenigen Fällen übernehmen - zum Beispiel bei einer "schweren, nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems". Die Liste dieser Krankheiten ist in der Verordnung zum Gesetz abschliessend aufgeführt. Beschwerden im Zusammenhang mit Amalgamfüllungen sind dort nicht erwähnt; also müssen Versicherte das Entfernen des Amalgams selber zahlen. (Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 99/98 vom 15. 9. 1999)...
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