Einmal mehr zeigt sich: Wollen Antennengegner einen Mobilfunkmast verhindern, haben sie gute Aussichten, wenn sie den Ortsbild- und Landschaftsschutz ins Feld führen können.
So auch in Arbon TG, wo die Firma Sunrise einen 25 Meter hohen Antennenmast in der Gewerbezone bauen wollte. Das Bundesgericht sagt «Nein». Ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission kam zum Schluss, die Ebene um Arbon mit
den angrenzenden Schlossliegenschaften in Berg SG sei schutzwürdig.    

Bundesgericht, Urteil 1C_38/2007 vom 27. 8. 2007