Nein. Ihre Therapie ist vom Arzt verordnet. Es ist weder ein Lohnabzug zulässig, noch kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie die Stunden vor- oder nachholen.

Das gilt übrigens für alle Angestellten – egal, ob jemand im Monats- oder Stundenlohn bezahlt wird.

Sie haben allerdings die Pflicht, die Behandlung – soweit möglich – auf die arbeitsfreie Zeit oder auf Randstunden zu verlegen.

Anders läge der Fall, wenn die Physiotherapie nicht ärztlich verordnet, für die Genesung aber empfohlen worden wäre.

Für solche persönlichen Angelegenheiten gilt: Dem Arbeitnehmer sind die nötigen Stunden zwar freizugeben, sofern der Termin nicht in die Freizeit verlegt werden kann. Hier muss der Arbeitgeber den Lohn aber nur zahlen, falls dies im Vertrag geregelt wurde oder üblich ist.

Bei Angestellten im Monatslohn ist eine Entschädigung solcher Stunden üblich. Wer hingegen im Stundenlohn bezahlt wird, bekommt für diese «Fehlzeit» keinen Lohn.

Nochmals anders verhält es sich bei Behandlungen, die lediglich das allgemeine Wohlbefinden erhöhen – wie Massagen, Kuren usw. Solche Termine muss ein Arbeitnehmer in seine Freizeit legen, oder er nimmt mit dem Einverständnis des Arbeitgebers frei. Dafür hat der Angestellte aber keinen Anspruch auf Lohn.