Die Arbeitslosenversicherung brummte einem Mann 36 Einstelltage auf. In dieser Zeit erhält er kein Arbeitslosen-Taggeld. Der Grund: Der Mann hatte einen Vorstellungstermin bei einem möglichen Arbeitgeber verpennt.

Auch das Bundesgericht stufte dies als schweres Verschulden ein. Den Einwand des Mannes, das sei ein einmaliges Missgeschick gewesen, liessen die Richter nicht gelten.

Bundesgericht, Urteil 8C_487/2007 vom 23. 11. 2007