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K-Tipp 8/2000
19.04.2000
Zu Hause auf Pikett: Gibt es dafür Lohn?
Unser Chef verlangt von uns Mitarbeitern, dass wir uns ein Wochenende pro Monat auf Pikett bereithalten. Wir müssen zwar nicht ins Büro, aber dafür rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein. Habe ich für diese Abrufbereitschaft Anspruch auf Lohn?
Nein. Gemäss Arbeitsgesetz gelten nur die wirklich geleisteten Einsätze als Arbeitszeit. Für die Stunden hingegen, die Sie zu Hause in Abrufbereitschaft verbringen, haben S...
Zu Hause auf Pikett: Gibt es dafür Lohn?
Unser Chef verlangt von uns Mitarbeitern, dass wir uns ein Wochenende pro Monat auf Pikett bereithalten. Wir müssen zwar nicht ins Büro, aber dafür rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein. Habe ich für diese Abrufbereitschaft Anspruch auf Lohn?
Nein. Gemäss Arbeitsgesetz gelten nur die wirklich geleisteten Einsätze als Arbeitszeit. Für die Stunden hingegen, die Sie zu Hause in Abrufbereitschaft verbringen, haben Sie grundsätzlich keinen Lohnanspruch (wobei klar ist, dass der Betrieb Ihnen den Lohn schuldet, wenn Sie einmal tatsächlich ausrücken müssen).
Das Bundesgericht hat allerdings (im Zusammenhang mit Arbeit auf Abruf) entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für regelmässige Bereitschaftsdienste zu Hause eine Entschädigung zugut haben. Betriebe sollten also Pikettdienst zu Hause abgelten, beispielsweise mit einem höheren Grundlohn oder mehr Ferien.
Anders sieht es aus, wenn Sie für Bereitschaftsdienst im Betrieb präsent sein müssen statt zu Hause. Falls dieser Pikettdienst für Sie zusätzlich zur normalen Arbeitszeit anfällt, haben Sie dafür - sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist - nicht nur Ihren normalen Lohn zugut, sondern auch einen Überstundenzuschlag von mindestens 25 Prozent.
Tipp: Angestellte in Betrieben, in denen Pikettdienst üblich ist, sollten darauf pochen, dass die Bezahlung klar geregelt ist.