Ja. Weil das Auto Eigentum Ihres Arbeitgebers ist, darf er nun auch eine Rückgabe des Fahrzeugs fordern.

Die private Nutzung des Autos stellt jedoch einen Teil Ihres Lohns dar. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber Sie dafür ­entschädigen, dass er das Auto vor Ablauf der ­Kündigungsfrist zurückverlangt.

Begründung: Während der Freistellung eines Angestellten ist der Arbeitgeber verpflichtet, denjenigen Lohn zu zahlen, den die entlassene Person bei normaler Arbeitstätigkeit erzielt hätte.