Ja. Ein Betrieb muss den Angestellten die üblichen freien Stunden und Tage gewähren. Dazu gehört nach dem Tod Ihrer Mutter auch die Anwesenheit bei der Bestattung. Allerdings können Sie vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass er Ihnen für alle fünf Tage, an denen Sie aus­fallen, den Lohn zahlt.

Er muss nur so lange für den Lohn aufkommen, wie dies bei einer Bestattung in der Schweiz der Fall wäre. Somit müssen Sie für ­einen Teil der Abwesenheit (zwei bis drei Tage) eine Lohnkürzung akzeptieren oder allfällige Überstunden kompensieren.