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15.11.2011
Nein. Rein juristisch betrachtet kann der Arbeitgeber diese Verlängerung der Arbeitszeiten nicht kurzfristig durchsetzen. Aber Sie können der Forderung freiwillig im gegenseitigen Einvernehmen nachkommen.
Falls Sie nicht einverstanden sind, kann der Arbeitgeber jedoch zum Mittel der Änderungskündigung greifen. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kündigt Ihren bisherigen Vertrag und bietet Ihnen einen neuen an, der dann eine längere Arbeitszeit vorsieht.
Wichtig: Dabei muss der Arbeitgeber die gesetzliche vorgeschriebene oder vertraglich abgemachte Kündigungsfrist einhalten. Sie haben dann die Wahl: Entweder akzeptieren Sie den neuen Vertrag, oder Sie müssen den Betrieb verlassen.
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