Mein Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich einen internen, zweiwöchigen Weiterbildungskurs absolviere. Der Kurs findet in einer anderen Niederlassung unserer Firma statt, die im Nachbarkanton liegt. Dies bedeutet in meinem Fall, dass sich mein Arbeitsweg während dieser Weiterbildung verdoppelt. Muss mich der Arbeitgeber dafür entschädigen?



Ja. Der bisherige Arbeitsort ist ein Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages. Sie selber müssen also nur für den Weg bis zu Ihrem bisherigen ...