Inhalt
Ja. Laut Gesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sie können also gegen den ehemaligen Arbeitgeber auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses klagen. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie lediglich eine Arbeitsbestätigung oder ein qualifiziertes Zeugnis verlangen wollen.
- Die Arbeitsbestätigung enthält nur Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Das qualifizierte Zeugnis spricht sich zusätzlich über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers aus.
Sie können die Ausstellung eines Zeugnisses verlangen, ohne dass Sie den gewünschten Inhalt näher umschreiben. Das kann aber zu weiterem Streit über den Inhalt und damit zu weiteren Verzögerungen führen. Versuchen Sie daher, den gewünschten Zeugnistext bereits in Ihrem Begehren so genau wie möglich zu formulieren.
Beachten Sie, dass es Sie nichts kostet, diesen Anspruch vor Gericht durchzusetzen, weil das Verfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken kostenlos ist.
(ch)
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