Ich bin seit vier Jahren in der gleichen Firma angestellt. In einem Monat bekommt unsere Abteilung einen neuen Vorgesetzten. Kann ich von meinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis für die vergangenen vier Jahre verlangen?



Ja. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen können - also auch während des Anstellungsverhältnisses. Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis müssen die Angestellten nicht begründen.



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