Arbeitsrecht - Habe ich Anspruch aufs Zwischenzeugnis?
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K-Tipp 12/2001
20.06.2001
Ich bin seit vier Jahren in der gleichen Firma angestellt. In einem Monat bekommt unsere Abteilung einen neuen Vorgesetzten. Kann ich von meinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis für die vergangenen vier Jahre verlangen?
Ja. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen können - also auch während des Anstellungsverhältnisses. Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis müssen die Angestellten nicht begründen.
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Ich bin seit vier Jahren in der gleichen Firma angestellt. In einem Monat bekommt unsere Abteilung einen neuen Vorgesetzten. Kann ich von meinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis für die vergangenen vier Jahre verlangen?
Ja. Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen können - also auch während des Anstellungsverhältnisses. Ihren Wunsch nach einem Zwischenzeugnis müssen die Angestellten nicht begründen.
Das Zwischenzeugnis muss - wie das «normale» Arbeitszeugnis beim Verlassen der Firma - Auskunft geben über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Das Zeugnis muss wahr, wohlwollend, charakteristisch, klar abgefasst so-wie vollständig sein.
Sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn eine innerbetriebliche Versetzung ansteht, wenn der Abteilungsleiter wechselt oder wenn der Arbeitnehmer einen Stellenwechsel ins Auge fasst.
Ein Zwischenzeugnis erweist sich vor allem dann als nützlich, wenn es beim Schlusszeugnis zu Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt kommt. Denn das Zwischenzeugnis lässt einen Rückschluss auf Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers während seiner Anstellung zu. Fällt das Schlusszeugnis des Arbeitgebers dann schlechter aus als das von ihm ausgestellte Zwischenzeugnis, muss er diejenigen Umstände beweisen, die zur schlechteren Bewertung des Arbeitnehmers geführt haben.
(dw)
Buchtipp: Edi Class/Sabine Class-Bischofberger: «Das Arbeitszeugnis und seine ?Geheimcodes?», Verlag SKV, Fr. 24.-.