Nein. Sie haben laut Arbeitsgesetz Anspruch auf eine Pause von einer Viertelstunde, falls ein Arbeitsblock fünfeinhalb Stunden überschreitet. Das heisst in Ihrem Fall: Der sechsstündige Arbeitsblock ist mit einer Pause von einer Viertelstunde zu unterbrechen. Pausen sollten ungefähr in der Mitte des Arbeitsblocks angesetzt werden.

Die Pause zählt normalerweise nicht zur Arbeitszeit. Ausnahme: Dürfen Sie während Ihrer Pause den Arbeitsplatz nicht ­verlassen, gilt die Pause als Arbeitszeit. 

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